Mann wegen Tötung seiner Partnerin vor Gericht
In Luzern soll ein Mann seine Partnerin ermordet haben. Nun steht er vor Gericht. Er macht Erinnerungslücken wegen Long Covid geltend.

Ein 36-jähriger Mann muss sich während zwei Tagen vor dem Kriminalgericht Luzern wegen Tötung verantworten. Er soll seine Partnerin mit 65 Messerstichen getötet haben. Der Beschuldigte machte am ersten Prozesstag vom Montag geltend, während des Tathergangs eine Bewusstseinsstörung gehabt zu haben – dies aufgrund einer Long-Covid-Erkrankung, welche einen sogenannte Hypometabolismus zur Folge gehabt habe.
Dieser könne unter anderem Gedächtnisstörungen verursachen.
Er erinnere sich jedoch an einen Streit mit seiner Partnerin am Tatmorgen. Diese habe nicht akzeptieren können, dass er die gemeinsame Reise nach Honduras zum Besuch ihrer Eltern aufgrund seiner Erkrankung nicht antreten konnte. Beim Streit sei seine Partnerin aggressiv geworden und habe ihn ins Gesicht geschlagen.
Brutaler Tathergang
Als er ihr nach dem Schlag den Rücken zudrehte, habe er ein metallisches Geräusch vernommen. Seine Partnerin habe nach dem Schmetterlingsmesser in der Schublade gegriffen und gerade auf ihn einstechen wollen, als es ihm gelungen sei, ihren Körper von sich wegzudrehen, sagte er.
Der Versuch aus der Wohnung zu flüchten, sei misslungen. Was danach geschah, daran könne er sich nicht erinnern. Später sei er auf dem Küchenboden liegend wieder zu sich gekommen. Seine Partnerin sei neben ihm gelegen.
Er habe erkennen können, wie ihr Arm mit dem Messer in der Hand in Richtung Decke gestreckt war und daraufhin auf ihren eigenen Körper niederging.
Täter mit Erinnerungslücken
Von den Richtern auf die insgesamt 65 Messerstiche am ganzen Körper angesprochen, machte der Beschuldigte seine Erinnerungslücke geltend. Er nehme jedoch an, aus einem «Schrecken» heraus gehandelt zu haben. Auch müsse er sich wohl mit aller Energie verteidigt haben.
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wird eine gegenteilige Version des Tathergangs festgehalten. Als die Partnerin des Beschuldigten am Morgen alleine zum Flughafen aufbrechen wollte, sei es zum Streit gekommen und der Beschuldigte hätte sie mit einem Schmetterlingsmesser angegriffen.
Seine Partnerin habe erfolglos versucht, das Messer mit den Händen abzuwehren und zur Haustür zu flüchten. Diese sei ihr vom Beschuldigten versperrt worden. Daraufhin habe er seine Partnerin in die Küche befördert, wo sie durch weitere Stiche und Schnitte in den Hals schliesslich verblutet sei.
Frau wurde in Schachtel verpackt
Nach der Tötung machte der Beschuldigte Anstalten, die Leiche zu beseitigen. Nach ein paar Tagen gab der Ex-Mann des Opfers eine Vermisstenmeldung auf, woraufhin sich die Polizei einschaltete. Diese fand schliesslich beim Beschuldigten zuhause den Körper der Frau verpackt in einer Schachtel.
In einem Gutachten stellte der forensische Psychiater Frank Urbaniok mehrere Risikoeigenschaften beim Beschuldigten fest. Darunter eine gesteigerte Egozentrik sowie ein gesteigertes Kontrollbedürfnis und Rigidität. Letztere sei nicht nur eine schlechte Eigenschaft, sei aber klassischerweise damit verbunden, dass die Menschen eine Sache nicht gut sein lassen könnten.
Täter als kontrollsüchtig
Der Gutachter beschrieb den Beschuldigten unter anderem als detailfixiert und perfektionistisch. Er versuche Personen und Situationen zu kontrollieren. Konfliktgeladene Situationen schiebe er auf oder spreche sie nicht an.
Die Egozentrik zeige sich darin, sich sehr schnell als Opfer eines Ereignisses zu sehen. Auch stehe für ihn die eigene Befindlichkeit stark im Zentrum.
Hätte eine dieser Risikoeigenschaften zur Tat geführt, so wäre am plausibelsten ein allfälliger «Kontrollverlust» gewesen, so der Gutachter. Rein spekulativ beispielsweise, wenn es am Tatmorgen beispielsweise zu einer Trennung gekommen wäre.
Gutachten wird in Frage gestellt
Dieses Gutachten stellte der Verteidiger in Frage. Zu Beginn des Prozesses beantragte er dieses sowie sämtliche Einvernahmen des Beschuldigten aus dem Jahr 2021 als nicht verwertbar einzustufen und aus den Akten zu verweisen. Denn aufgrund der Long-Covid-Erkrankung sei sein Klient in der Einvernahmefähigkeit beeinträchtigt gewesen.
Die Staatsanwaltschaft entgegnete, dass der Beschuldigte bei den Einvernahmen stets orientiert gewesen sei. Er habe die Einvernahmefähigkeit jeweils bestätigt. Auch seitens der Verteidigung sei eine Beeinträchtigung erst vor kurzem geltend gemacht worden, was als «berechnend» eingestuft werden müsse.
Der zweite Prozesstag findet am Dienstag statt.