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Kurzarbeit: Migros zahlt Mitarbeitenden weiterhin vollen Lohn

Keystone-SDA
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Zürich,

Die Migros wird ihren Mitarbeitenden in Kurzarbeit weiterhin den Lohnausgleich zahlen. Erst am Wochenende wurde das Gegenteil berichtet.

Migros Kurzarbeit
Eine Mitarbeiterin der Migros füllt die Regale auf. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Wochenende wurde vermeldet, dass die Migros keinen Kurzarbeit-Lohnausgleich mehr zahlt.
  • Nun hat der Detailhandels-Riese beschlossen, das Kurzarbeitsgehalt dennoch aufzustocken.

Die Migros wird ihren von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden weiterhin den vollen Lohn bezahlen. Der Detailhandels-Riese nimmt Abstand von der Idee, die Differenz zwischen dem ursprünglichen Lohn und der Kurzarbeitsentschädigung nicht mehr zu berappen.

Migros
Das Logo der Migros. (Symbolbild) - Keystone

Den betroffenen Mitarbeitenden wird weiterhin die Differenz von 20 Prozent zur gesetzlich vorgegebenen Kurzarbeitsentschädigung von 80 Prozent auszugleichen. Dies habe die Migros angesichts der «positiven Entwicklung im Genossenschaftlichen Detailhandel» entschieden, wie das Unternehmen am Dienstag erklärt.

Kurzarbeit: Migros zahlt Lohnausgleich weiterhin

Am Wochenende noch hatte die Migros eine andere Meldung des «Sonntagsblick» bestätigt. Darin hiess es, dass ein Teil der Mitarbeitenden ab Januar nur noch die gesetzliche vorgeschriebene Abdeckung erhalten werden. Betroffen davon wären Angestellte der 330 Fitness- und Freizeitanlagen sowie der Migros-Klubschule. Tausende Mitarbeiter hätten also auf 20 Prozent ihres Lohnes verzichten sollen.

Migros Fitness
Migros Kurzarbeit: Am Wochenende wurde vermeldet, dass Mitarbeitende der Fitnessanlagen und der Klubschule keinen Lohnausgleich mehr erhalten. - Keystone

Auch dem Personal in den Migros-Gastronomiebetrieben wird die Kurzarbeitsentschädigung auch in Zukunft auf 100 Prozent aufgestockt. Dies gilt auch für die behördlich geschlossenen Fachmärkte wie beispielsweise Micasa, SportXX oder Melectronics. Dies erklärte ein Mediensprecher auf Anfrage von AWP.

Hotelplan-Mitarbeiter ausgenommen

Auf 20 Prozent des Lohnes müssen «nur» die rund 2000 Hotelplan-Mitarbeitenden verzichten. Die Angestellten des Reiseunternehmens erhalten bereits seit Juli nur noch die gesetzliche vorgeschriebene Abdeckung für Kurzarbeit.

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