Aargau: Millionär drängelt auf Autobahn – 100'000 Franken Strafe
Ein Millionär wird wegen Drängelns auf der Autobahn zu einer bedingten Geldstrafe von 98'500 Franken verurteilt. Ihm bleibt noch der Gang vor Bundesgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann wird wegen Drängelns auf der Autobahn zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
- Weil er ein sehr hohes Nettoeinkommen hat, beträgt die Strafe 98'500 Franken.
- Vor dem Obergericht ist er gescheitert, er kann nun noch vors Bundesgericht ziehen.
Das Drängeln auf der Autobahn kommt einen Millionär teuer zu stehen: Er wird zu einer Strafe von insgesamt fast 100'000 Franken, ein Teil davon bedingt, verurteilt. Grund für die Höhe der Strafe ist, dass der 58-Jährige gut betucht ist. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».
Das Drängeln ereignete sich im März 2023 auf der Autobahn A1 bei Kölliken AG. Der 58-Jährige fuhr dem Vordermann auf dem Überholstreifen sehr nahe auf. Bei einer Geschwindigkeit von 110 bis 120 Stundenkilometer betrug der Abstand bloss acht bis zwölf Meter.
Der Aargauer habe eine ernste Gefahr für die Sicherheit hervorgerufen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Rede ist auch von einer «hohen abstrakten Unfallgefahr».
Der Millionär akzeptierte den Strafbefehl nicht. Das Bezirksgericht Zofingen sprach ihn aber schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1970 Franken. Die Höhe der Strafe kann das Gericht basierend auf dem Einkommen des Straftäters zwischen 30 und 3000 Franken festlegen. Es argumentiert, dass der Mann ein jährliches Nettoeinkommen von fast 1,7 Millionen Franken hat.
Zusätzlich verhängte das Gericht eine Verbindungsbusse von 15'000 Franken. Diese soll eine «Denkzellenfunktion» haben und muss in jedem Fall gezahlt werden.
Der Drängler war damit nicht einverstanden und zog das Urteil weiter. Er argumentierte vor Obergericht, dass er von der Polizei einvernommen, nicht aber über seine Rechte aufgeklärt worden sei. Zudem kritisierte er die Abstandsanalyse ab Videoaufnahme durch das Bezirksgericht. Und letztlich fand er, er habe nicht mit dem Bremsen des vorderen Fahrzeugs rechnen müssen.
Obergericht reduziert Strafe
Das Obergericht ging auf diese Argumente nicht ein: Gemäss einem von ihm unterzeichneten Einvernahmeprotokoll sei der Mann auf seine Rechte hingewiesen worden. Zudem habe die Vorinstanz den Abstand anhand der Länge der Leitlinien eingeschätzt. Daran sei nichts zu beanstanden.
Auch das Argument, er habe nicht mit dem Bremsen des Vordermanns rechnen müssen, lässt das Obergericht nicht gelten. Dass der Millionär Sport- und Rennbremsen montiert habe, ändere nichts. Das Obergericht hält deswegen am Schuldspruch fest.
Immerhin gibt es für den Millionär einen kleinen Erfolg: Das Gericht reduziert die Verbindungsbusse auf 10'000 Franken. Die bedingte Geldstrafe ändert es aber nicht. Zudem kommen 5000 Franken an Verfahrenskosten hinzu. Der Millionär kann das Urteil nun noch ans Bundesgericht weiterziehen.