Mitglied der Aufsicht über Bundesanwaltschaft tritt zurück
Ein Mitglied der Aufsicht über die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat den Rücktritt angekündigt. Der Berner Jurist Rolf Grädel nimmt den Hut.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Berner Jurist Rolf Grädel nimmt per Ende September den Hut.
- Er war ein Mitglied der Aufsicht über die Schweizerische Bundesanwaltschaft.
- Der Grund waren die Querelen um den umstrittenen obersten Strafverfolger Michael Lauber.
Ein Mitglied der Aufsicht über die Schweizerische Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat den Rücktritt angekündigt. Der Berner Jurist Rolf Grädel nimmt per Ende September den Hut. Der Grund waren die Querelen um den umstrittenen obersten Strafverfolger Michael Lauber.
Der frühere Gerichtspräsident und Generalstaatsanwalt bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Samstag entsprechende Informationen des «CH Media»-Verlags. Grädel begründete seinen Abgang damit, dass das Verhältnis zwischen der Aufsichtsbehörde und der Schweizerische Bundesanwaltschaft «sehr schwierig» sei. Zudem habe er die Freude an der Tätigkeit verloren.
Angaben darüber, ob es innerhalb der Aufsichtsbehörde zum Streit gekommen sei, machte Grädel keine. Präsidiert wird die Aufsicht vom früheren Zuger Regierungsrat und Rechtsanwalt Hanspeter Uster.
Falsches Berufsverständnis
Die Aufsicht über die Schweizerische Bundesanwaltschaft hatte zuletzt ein Disziplinarverfahren gegen Lauber geführt. In ihrem im März veröffentlichten Bericht warf sie dem 54-jährigen Bundesanwalt vor, verschiedene Amtspflichten verletzt zu haben. Sie beschloss eine Lohnkürzung von acht Prozent für die Dauer eines Jahres. Im Parlament wurde vor zehn Tagen ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber eingeleitet.
Nach Ansicht der Aufsicht hatte Lauber im Rahmen der Verfahren gegen den Weltfussballverband Fifa seine Amtspflichten verletzt. Dazu kommt mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt und die Untersuchung der Behörde behindert. Die Aufsicht warf Lauber überdies persönlich vor, im Kern ein falsches Berufsverständnis zu haben.
Der Bundesanwalt wies die Vorwürfe stets von sich und reichte gegen die Verfügung der Aufsichtsbehörde Beschwerde ein. Darin warf Lauber der AB-BA vor, «rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen» zu haben. Die Aufsicht sei voreingenommen und parteilich vorgegangen. Deren Verfügung zeichne sich durch «Mutmassungen, Spekulationen und konsequente Missachtung aller tatsächlichen Gegebenheiten und entlastender Umstände» aus.