Mord

Mordopfer-Familie vor Obergericht ZH: «Wir können nicht verzeihen»

Keystone-SDA
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Zürich,

Am Donnerstag stehen zwei Männer für Delikte um den «Seefeld-Mord» vor Gericht. Die Familie des Opfers hat mit den Angeklagten gesprochen.

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Das Obergericht in Zürich, aufgenommen am Dienstag, 31. Januar 2012. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zürcher Obergericht befasst sich aktuell mit dem sogenannten «Seefeld-Mord».
  • Mutter und Partnerin des Getöteten sprachen über den Verlust und ihre Trauer.

Im Prozess um den sogenannten Seefeldmord am Donnerstag vor dem Obergericht des Kantons Zürich kamen zum Schluss Angehörige des Opfers zu Wort. Mutter und Partnerin des Getöteten sprachen über den Verlust und ihre Trauer.

Die Partnerin des Opfers wandte sich direkt an den heute 29-jährigen Schweizer, der am 30. Juni 2016 im Zürcher Quartier Seefeld den ihm völlig unbekannten, zufällig anwesenden Mann brutal getötet hatte. Er habe seine Eltern «zu Eltern eines Mörders gemacht und seine Tochter zur Tochter eines Mörders». Ihm und seinem Komplizen zu verzeihen, sei den Angehörigen nicht möglich.

In seinem Schlusswort sagte der Schweizer, die Tat tue ihm leid. Er könne aber nichts anderes tun, als sich im Nachhinein zu entschuldigen. Sein Komplize, ein 41-jähriger Litauer, bat um Verzeihung, «dass jemand ermordet worden» sei – «ich habe das aber nicht getan».

Die beiden Männer hatten sich im Strafvollzug kennengelernt und angefreundet. Der Litauer erzählte dem Jüngeren haarsträubende Geschichten, wonach Dritte dessen Familie bedrohten. Namentlich sein kleines Töchterchen sei gefährdet. Man müsse möglichst rasch aus dem Strafvollzug gelangen, um etwas dagegen zu tun.

Tödlichen Plan geschmiedet

Die beiden schmiedeten laut Anklage einen tödlichen Plan. Aus seinem bevorstehenden Hafturlaub heraus, sollte der Schweizer dem Zürcher Kantonsparlament einen Erpresserbrief schicken, mit der Drohung, es würden wahllos Menschen getötet, sollte der Litauer nicht umgehend aus der Haft entlassen werden.

Als das Ultimatum verstrich, ohne dass etwas geschah, kaufte der Schweizer ein Fleischmesser und machte sich auf die Suche nach einem Opfer. Er traf auf den 41-Jährigen und erstach ihn mit mehreren Messerstichen. Dann flüchtete er. Obwohl dank DNA-Spuren rasch die Identität des Täters klar war, konnte er sich rund ein halbes Jahr verstecken, indem er sein Äusseres veränderte.

Täter suchte im Netz nach Waffen

Im Darknet suchte er nach gefälschten Ausweisen und nach Handfeuerwaffen. Als er sich mit einem vermeintlichen Verkäufer treffen wollte, empfing ihn die Polizei. Im Lauf des Verfahrens erfuhr er, dass all die Geschichten seines Knast-Kumpels erlogen waren.

In der Befragung sagte er, er habe aus Angst um seine Familie gehandelt. Allerdings unternahm er in jenem Hafturlaub nichts dafür. Dem Litauer habe er vertraut und ihm alles geglaubt. Heute wisse er, dass der einstige Freund «ein verlogener Schweinehund» sei.

Beide Beschuldigten mussten während des ganzen Tages Fussfesseln tragen. Acht Sicherheitsbeamte waren aufgeboten um allfällige Zwischenfälle zu unterbinden.

Staatsanwalt fordert Verurteilung wegen Mordes

Der Verteidiger des Schweizers plädierte für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung anstatt wegen Mordes. Angemessen sei eine 12-jährige Freiheitsstrafe. Eine Verwahrung, wie der Ankläger fordere, sei nicht gerechtfertigt. Der Verteidiger des Litauers verlangte einen vollumfänglichen Freispruch. Er verneinte irgendeine Mitwirkung seines Mandanten.

Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung beider Männer wegen Mordes und weiterer Delikte. Der Litauer sei zwar bei der Tat nicht dabei gewesen, sei aber der Urheber des Tatplans und habe vorgesehene weitere Tötungen mitgetragen. Ohne ihn «wäre es nicht zum Mord im Seefeld gekommen». Für beide verlangte er lebenslängliche Freiheitsstrafen sowie Verwahrung.

Der Fall sei «in jeder Hinsicht aussergewöhnlich», sagte der Ankläger. Die zwei einschlägig vorbestraften Männer hätten teuflische Tatpläne geschmiedet. Wäre der Schweizer nicht festgenommen worden, hätte es weitere Opfer gegeben. Die Schusswaffe samt Munition und Schalldämpfer habe er für weitere Taten kaufen wollen, nicht zur Selbstverteidigung, wie er angegeben habe.

Das Obergericht wird voraussichtlich am späteren Freitagnachmittag sein Urteil eröffnen. Das Bezirksgericht Zürich hatte im Januar 2020 den Schweizer wegen Mordes und weiterer Delikte zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, den Litauer wegen Anstiftung zum Mord und weiteren Taten zu 16,5 Jahren. Verwahrungen ordnete das Gericht nicht an. Anklage und Verteidigung zogen das Urteil weiter.

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