Der Prozess um den «Seefeld-Mord» hat begonnen. Ein Angeklagter belastet seinen angeblichen Mittäter stark. Dieser schweigt bisher.
Bezirksgericht Zürich Jeton G.
Der Prozess mit dem Angeklagen Jeton G. findet am Bezirksgericht Zürich statt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zürcher Bezirksgericht befasst sich aktuell mit dem sogenannten «Seefeld-Mord».
  • Der angeklagte Schweizer belastet seinen Mittäter aus Litauen schwer.
  • Bisher schweigt der angebliche Anstifter der Aktion jedoch.
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Vor dem Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einer der beiden Beschuldigten im sogenannten «Seefeld-Mord» die Tat gestanden. Der andere hat jegliche Aussage verweigert. Den beiden Männern wird gemeinschaftliches Vorgehen angelastet. Der eine habe die Tat ausgedacht, der andere habe sie ausgeführt.

Entwickelt worden waren die «teuflischen Tatpläne», so der Staatsanwalt, im Gefängnis. Die beiden Männer hatten sich im Strafvollzug angefreundet. Mit der Androhung von Tötungen sollte der Litauer freigepresst werden. Einmal wurde die Drohung realisiert.

Auf die Erpressung folgt der Mord

Der heute 27-jährige Schweizer habe die Tat ausgeführt, sagte der Ankläger. «Lenker und Denker» sei dabei aber der heute 39-jährige Litauer gewesen. Er soll als Mittäter verurteilt werden. Eine physische Beteiligung an einer Tat sei laut Gesetz nicht Voraussetzung dafür.

Auf einem Hafturlaub sandte der Schweizer ein Erpresserschreiben ans Zürcher Kantonsparlament. Demnach solle der Litauer umgehend auf freien Fuss gesetzt werden. Wenn nicht, werde jeden Tag ein Mensch getötet.

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Gestern standen zwei Männer im Zusammenhang mit dem «Seefeld-Mord» vor Gericht. - Keystone

Nach Ablauf des Ultimatums machte er im Stadtzürcher Seefeldquartier die Drohung wahr: Auf offener Strasse erstach er am hellen Tag einen zufällig dort anwesenden Mann. Rund ein halbes Jahr nach der Tat wurde er gefasst.

Schweizer gesteht Tötung

Der Schweizer gestand, an jenem 30. Juni 2016 das Zufallsopfer erstochen zu haben. Weitere Tötungen seien nicht vorgesehen gewesen.

Der Litauer machte Gebrauch von seinem Aussageverweigerungsrecht. Auf keine Frage des Gerichtsvorsitzenden gab er Antwort. Vom Schweizer wird er jedoch schwer belastet.

Gericht Zürich
Das Bezirksgericht in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Laut Staatsanwalt habe der Schweizer insgesamt sehr glaubhaft ausgesagt. Von seinem anfänglichen Schutzverhalten gegenüber dem Freund sei er abgerückt. Er realisierte, dass er von diesem «über den Tisch gezogen» worden sei.

Hass auf Kapitalisten

Dieser habe den Hass des Schweizers auf eine Unternehmerfamilie und generell auf alle «Kapitalisten» ausgenutzt. Der Ankläger bezeichnete den Litauer als «pathologischen Lügner» und «manipulativ-psychopathische Persönlichkeit».

Der Staatsanwalt beantragte für beide Beschuldigten lebenslängliche Freiheitsstrafen sowie Verwahrung. Für eine solche seien alle Voraussetzungen erfüllt. Der Litauer soll zudem für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Die beiden Verteidiger kommen am Nachmittag zu Wort. Der Vertreter der fünf Privatkläger forderte unter anderem Genugtuungszahlungen in der Höhe von 240'000 Franken.

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