Im Bruggerberg-Mordprozess wurde ein Urteil gefällt: Der 23-jährige Täter muss 19 Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
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Am Bruggerberg bei Brugg AG sperrte ein junger Mann 2019 einen Kollegen in einer Höhle ein. Er liess ihn zurück. Ein Jahr später wurde dessen Leiche aufgefunden. (Archivbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil im Bruggerberg-Mordprozess wurde gefällt.
  • Der 23-jährige Mörder wurde zu 19 Jahren und zwei Monaten Knast verurteilt.
  • Er erhält eine stationäre Massnahme für schwer gestörte Täter.
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Im Bruggerberg-Mordprozess hat das Bezirksgericht am Donnerstag ein Urteil gefällt. Der 23-jährige Täter muss wegen Mordes und Freiheitsentzug 19 Jahre und zwei Monate hinter Gitter.

Als «Kleine Verwahrung» wird eine stationäre Massnahme für schwer gestörte Täter bezeichnet. Die Behandlung erfolgt in kontrolliertem und gesichertem Rahmen.

Die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab, ein Termin steht damit nicht von Anfang an fest. Nach jeweils fünf Jahren wird überprüft, ob eine Entlassung schon zu verantworten ist.

Das Gericht sprach den jungen Schweizer nicht nur des Mordes schuldig, sondern auch des Mordversuchs. Er hatte eine Woche vor dem Tötungsdelikt in den Tessiner Bergen einen Steilhang hinunter geschubst. Dazu kamen einige Nebendelikte wie Diebstahl und dergleichen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden. Der Verteidiger hatte für 12 Jahre Freiheitsentzug und eine mildere Massnahme für junge Erwachsene plädiert.

Am 7. April 2019 hatte der Beschuldigte einen 24-jährigen Kollegen dazu gebracht, in eine Höhle am Bruggerberg zu kriechen. Dies unter dem Vorwand einer Mutprobe.

Dann schüttete er den Eingang mit Steinen und Erde zu. Der Eingeschlossene hatte keine Überlebenschancen. Ein Jahr später wurde die Leiche entdeckt.

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