Müll und schlechte Luft: Luzernerin vernachlässigt Hund – Geldstrafe
Eine Luzernerin (35) hält ihren American Staffordshire Terrier unter katastrophalen Bedingungen. Von der Staatsanwaltschaft bekommt sie dafür nun die Quittung.
Das Wichtigste in Kürze
- In einer 2,5-Zimmer-Wohnung lebt ein Hund unter katastrophalen Umständen.
- Seine Halterin, eine 35-jährige Luzernerin, bekommt dafür nun die Quittung.
- Vonseiten der Staatsanwaltschaft setzt es eine Geldbusse von 300 Franken.
In einer kürzlichen Gerichtsentscheidung wurde eine 35-jährige Frau aus Luzern für ihre Vernachlässigung ihres American Staffordshire Terriers verurteilt. Wie «20 Minuten» berichtet, hielt sie ihren achtjährigen Hund unter untragbaren Bedingungen.
Neben Müll war das Tier mit schlechter Luftqualität sowie wenig Platz konfrontiert. Die Behörden wurden auf die Situation bei einer Inspektion am 6. Juni vergangenen Jahres aufmerksam. Sie fanden den Hund in der 2,5-Zimmer-Wohnung der Frau, umgeben von Müll und ohne Rückzugsmöglichkeiten.
Die Staatsanwaltschaft Luzern stellte fest, dass die Frau gegen das Tierschutzgesetz verstossen hatte. Zusätzlich wurde auch das Tierseuchengesetz verletzt. Denn sie meldete eine Adressänderung nicht rechtzeitig an die Amicus-Datenbank.
Strafbefehl und Geldstrafe
Aufgrund dieser Verstösse wurde die Frau kürzlich per Strafbefehl verurteilt. Sie muss nun gemäss «20 Minuten» eine Geldstrafe von 300 Franken zahlen. Zusätzlich wurden ihr auch die Verfahrenskosten in Höhe von 370 Franken auferlegt.
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung des Tierschutzes und zeigt, dass Verstösse gegen das Gesetz ernsthafte Konsequenzen haben können.