Mutmasslicher IS-Unterstützter vor Bundesstrafgericht

Keystone-SDA
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Bellinzona,

2017 wurde in der Schweiz ein Iraker wegen mutmasslicher IS-Unterstützung verhaftet. Nun muss sich der 52-Jährige vor dem Bundesstrafgericht verantworten.

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Ein mutmasslicher IS-Terrorist muss sich seit Dienstag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/Pablo Gianinazzi

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Iraker muss sich vor dem Bundesstrafgericht wegen IS-Unterstützung verantworten.
  • Dabei soll er auch Anweisungen für einen Anschlag in der Schweiz erhalten haben.
  • Der 52-Jährige wurde 2017 verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Ein 52-jähriger Iraker, der 2017 in einer Thurgauer Asylunterkunft verhaftet wurde, muss sich vor Bundesstrafgericht für IS-Unterstützung verantworten. Er soll auch Anweisungen zur Vorbereitung eines Anschlags in der Schweiz erhalten haben.

Die Bundesanwaltschaft (BA) ist überzeugt: Der Beschuldigte war wahrscheinlich ab 2014, «spätestens aber ab Mitte 2016 ein von der Schweiz aus operierendes Mitglied der verbotenen terroristischen Organisation Islamischer Staat (IS)». So steht es in der 98-seitigen Anklageschrift des am heutigen Dienstag beginnenden Bundesstrafgerichtsprozesses in Bellinzona.

Mann seit 2017 in Untersuchungshaft

Verhaftet wurde der Beschuldigte, der offenbar seit 1998 in der Schweiz lebte, am 11. Mai 2017 in der Asylunterkunft der Gemeinde Eschlikon TG. Zuvor war er über Monate observiert und abgehört worden. Seither sitzt er in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft.

Die Anklageschrift enthält etliche Transkriptionen von Chats und Nachrichten, die er über Social-Media-Kanäle verschickte. Sieben Handys beschlagnahmten die Ermittler.

Schweizerische Bundesanwaltschaft
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI. - Keystone

Die BA legt ihm zur Last, zahlreiche Aktivitäten zugunsten des IS entfaltet zu haben. Darunter die Anstiftung zu einem Selbstmordattentat im Namen des IS, die wiederholte Finanzierung des IS mit einem Gesamtbetrag von rund 17'000 Franken sowie die Rekrutierung und Schleusung zum IS von mehreren Personen. Auch beschuldigt wird er der zustimmenden Entgegennahme der Anweisung eines IS-Führungsmitglieds zur Vorbereitung von terroristischen Anschlägen in der Schweiz.

Gravierend schliesslich ist der Vorwurf des Herstellens und Lagerns von Gewaltdarstellungen. Darunter etliche grausame Videos aus dem IS-Umfeld. Weiter wird der Angeklagte des Sozialhilfebetrugs sowie des Autofahrens trotz Führerausweisentzugs beschuldigt.

Mutmasslicher Täter stiftete Frau zu Selbstmordattentat an

Viel Raum widmet die BA den Beziehungen des Beschuldigten zu einer Frau im Libanon, die er über Facebook kennengelernt und im August 2016 nach islamischen Recht per Videotelefonie geheiratet hatte. Dokumentiert wird eine Unterhaltung mit der frisch Vermählten, in welcher er sie in ihrer Absicht bestärkte, einen Selbstmordanschlag im Namen des IS zu begehen. Die Frau wurde am 2. Mai 2017 durch libanesische Streitkräfte verhaftet.

Nur wenige Zeilen fällt der Anklagepunkt zur «Vorbereitung von terroristischen Anschlägen in der Schweiz» aus. Demnach wurde der Beschuldigte von einem IS-Führungsmitglied am 14. April 2017 in einer Sprachnachricht angewiesen, «dort andere Sachen vorzubereiten, um Gottes Zufriedenheit zu erlangen und die Scharia durchzusetzen.»

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Schweizerfahne am Bundesstrafgericht in Bellinzona (Symbolbild). - Keystone

Der Beschuldigte bestreitet und dementiert laut seinem Pflichtverteidiger Sascha Schürch die Hauptanklagepunkte der Anklageschrift und damit seine Rolle im IS. Er sei einzig in einigen Nebenpunkten geständig, sagte Schürch gegenüber Keystone-SDA.

Keine Haftentlassungsgesuche gestellt

In Bezug auf die lange Untersuchungshaft von mehr als drei Jahren bestätigt Schürch, dass es keine Haftentlassungsgesuche gegeben habe. Die Verteidigung habe das Verfahren nicht weiter verlängern wollen.

Die Hauptverhandlung, bei der die BA ihre Strafanträge stellen wird, ist vorerst auf drei Tage angesetzt. Für die Eröffnung des Urteils ist noch kein Datum festgelegt. Allein für das Vorverfahren sind Kosten in Höhe von knapp 700'000 Franken entstanden.

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