Nach Leichenfund im Genfersee bleibt Mann in Untersuchungshaft
Ein Beschuldigter klagte auf Freilassung aus der Untersuchungshaft. Vor dem Bundesgericht wurde seine Klage abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Fund einer Leiche im Genfersee wurde ein Mann festgenommen.
- Er klagte auf seine Freilassung – das Bundesgericht wies die Klage jedoch ab.
Ein Mann, der nach dem Fund der Leiche einer jungen Frau in Vevey am Genfersee festgenommen wurde, wird nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Asylbewerber befindet sich seit dem 28. April in Haft.
Die Untersuchung nach dem Leichenfund am 10. März zeigte, dass die junge Frau den vorangegangenen Abend mit vier Asylbewerbern verbracht hatte. Auf dem Körper der Frau wurden Samenspuren von zwei der Männer gefunden. Zudem hatte die Frau Alkohol konsumiert und eine zu hohe Dosis Antidepressiva genommen.
Bundesgericht bestätigt Abweisung des Entlassungsgesuchs
Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, sexuellen Kontakt mit der zum Widerstand unfähigen Frau gehabt zu haben. Zudem soll er einen seiner Kollegen dazu angestiftet haben, es ihm gegen eine Portion Kokain gleich zu tun. Der Asylbewerber soll die Frau zudem sich selbst überlassen haben, obwohl sie in Lebensgefahr war.
In einem heute Dienstag publizierten Urteil bestätigt das Bundesgericht die Abweisung des Entlassungsgesuchs durch das Waadtländer Kantonsgericht. Dieses hielt fest, dass sich die belastenden Elemente gegen den Beschuldigten im Laufe der Untersuchung verdichtet hätten. Videoaufnahmen hätten den beunruhigenden physischen Zustand der Frau gezeigt. Das habe dem Mann nicht entgehen können.
Vor diesem Hintergrund haben die kantonalen Richter gemäss Bundesgericht davon ausgehen dürfen, dass schwerwiegende Indizien für eine Schändung, eine Anstiftung zur Schändung, eine Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Ausländergesetz vorliegen.