Nationalrat entscheidet über Wehrpflichtersatzabgabe für Gardisten
Derzeit müssen die päpstlichen Schweizergardisten eine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen. Der Nationalrat entscheidet nun, ob das weiterhin so bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SIK fordern eine Ausnahme beim Wehrpflichtersatz für Schweizer Gardisten.
- Bislang müssen die Gardisten trotz absolvierter Rekrutenschule bezahlen.
- Die Befürworter sagen, sie würden mit ihrem Einsatz das Ansehen der Schweiz erhöhen.
Der Nationalrat entscheidet am Montagnachmittag, ob Mitglieder der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan künftig noch Wehrpflichtersatzabgabe leisten müssen. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen (SIK) beider Kammern wollen eine solche Ausnahmeregelung.
Den Anstoss zur Vorlage, die nun zuerst der Nationalrat behandelt, gab der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor mit einer parlamentarischen Initiative.
Er forderte, dass Schweizergardisten für die Dauer ihres Dienstes in Vatikanstadt von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden.
Befürworter argumentieren mit Ansehen der Schweiz
Schweizergardisten hätten die Rekrutenschule absolviert, müssten aber als Auslandschweizer Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen, schrieb Addor. In den Augen der Befürworter leisten die jungen Männer einen einmaligen Einsatz für das Ansehen der Schweiz im Ausland. Diesen Einsatz gelte es mit einer Ausnahmeregelung zu würdigen.
Eine Minderheit - bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von SP, Grünen und GLP - will nicht auf die Vorlage eintreten. Sie und auch der Bundesrat sind der Ansicht, dass Schweizergardisten keinen Einsatz für die Armee leisten, sondern einen Polizeidienst für einen fremden Staat. Deshalb seien sie ersatzpflichtig.
Die Gardisten übten keine unentbehrliche Tätigkeit zugunsten der Schweizer Bevölkerung aus, die eine Befreiung von der Wehrpflichtersatzabgabe erlauben würde, schrieb der Bundesrat.
Die Ausnahme für die Gardisten wäre in den Augen der Gegner auch eine klare Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung. Denn nur Schweizer, die sich zum römisch-katholischen Glauben bekennen, sind zum Dienst für den Staat Vatikanstadt zugelassen.