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Nationalrat will mit «wolfsfreien Zonen» besseren Schutz vor Wölfen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat hat zwei Motionen angenommen, die die Schaffung von «wolfsfreien Zonen» sowie eine erleichterte Unterstützung für den Herdenschutz fordern.

Wölfe
Ein Wolf. (Archivbild) - Julian Stratenschulte/dpa

Der Nationalrat will den Schutz vor Wölfen verbessern. Er hat am Mittwoch zwei Motionen aus der Mitte-Fraktion angenommen, die unter anderem Gebiete ohne Wölfe fordern und eine einfachere Unterstützung für den Herdenschutz.

Die eine Motion will, dass die Kantone «wolfsfreie Zonen» bezeichnen können. In diesen Gebieten sollen Eingriffe zur Regulierung bewilligt werden können, wenn «zumutbare Schutzmassnahmen» nicht möglich sind. Viele Herden könnten mit verhältnismässigen Massnahmen nicht geschützt werden, lautete die Begründung dafür.

Die zweite Motion verlangt schnellere genetische Analysen der Kadaver von von Wölfen gerissenen Tieren sowie raschere Verfahren für Abschussbewilligungen von Problemwölfen. Ausgebaut und vereinfacht werden sollen zudem die Unterstützung für den Herdenschutz und Schadenersatz-Zahlungen an von Rissen betroffene Tierhalter.

Sicherheit und Respekt vor Eigentum im Fokus

Die Probleme, die der Wolf verursache, seien noch immer nicht gelöst, begründete Benjamin Roduit (Mitte/VS) die zwei Motionen, und die Bestände wüchsen exponentiell. Die revidierte Jagdverordnung habe nicht alles gelöst. Es gehe um eine Frage der Sicherheit und des Respekts vor dem Eigentum.

«Das Wolfsproblem erfordert zu viel Energie und Kosten und muss endlich gelöst werden», forderte Roduit. Es gehe darum, Wölfe dort schiessen zu können, wo sie Konflikte mit menschlichen Aktivitäten verursachten und sie an Orten zu schützen, wo sie keine Gefahr darstellten.

Umweltminister gegen «wolfsfreie Zonen»

Umweltminister Albert Rösti beantragte ein Nein zu den Motionen, die der heutige Tessiner Mitte-Ständerat Fabio Regazzi eingereicht hatte. Proaktive Regulierungen seien heute möglich und weiterhin geplant. Wolfsfreie Zonen seien hingegen kaum möglich, weil Wölfe weit wanderten und grösste Räume beanspruchten.

Die revidierte Jagdverordnung, die präventive Abschüsse von Wölfen während fünf Monaten des Jahres erlaubt, soll am 1. Februar 2025 in Kraft treten. In den übrigen Monaten können die Kantone Schaden stiftende Wolfsrudel regulieren. Präventiv geschossen werden konnten Wölfe bereits im vergangenen Winter.

Die Motionen gehen an den Ständerat.

Kommentare

User #3765 (nicht angemeldet)

Viele Verbote und Gesetze sind nur da für den DAU. Dümmsten anzunehmenden User. Oder dreistester anzunehmender Unternehmer.

User #3554 (nicht angemeldet)

Leonie aus Wien würde gerne noch zur Schule gehen.

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