Nationalrat will Zivildienst für Dienstuntaugliche öffnen
Dienstuntauglich befundene Personen sollen nicht nur in bestimmten Funktionen der Armee, sondern auch im Zivildienst und beim Zivilschutz Dienst leisten können.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will Untaugliche künftig auch im Zivildienst oder Zivilschutz einsetzen.
- Eine entsprechende Motion wurde am Donnerstag gutgeheissen.
- Das Bundesamt warnt, dass es nicht jede untaugliche Person einzeln betreuen könne.
Der Nationalrat will die differenzierte Zuteilung, die es in der Armee schon gibt, ausdehnen. Der Nationalrat hiess dazu am Donnerstag mit 118 zu 71 Stimmen eine Motion von Rocco Cattaneo (FDP/TI) gut.
Armee, Zivilschutz und Zivildienst könnten sich in Zukunft nicht leisten, auf den Einsatz von motivierten Menschen mit Behinderung zu verzichten, begründete Cattaneo die Motion. In diesen Menschen stecke viel Potenzial.
Bundesrat dagegen
Seit 2013 können Personen, die aus medizinischen Gründen für militär- und auch für schutzdienstuntauglich erklärt wurden, auf Gesuch hin der Armee zugewiesen werden. Im Zivilschutz und den Zivildienst dagegen könnten sie sich nicht einteilen lassen.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Einsatzbetriebe für «Zivis» gingen davon aus, dass ihnen militärdiensttaugliche Personen zugewiesen würden, schrieb er. Das zuständige Bundesamt könne zudem nicht systematisch die psychische und physische Verfassung von Dienstleistenden abklären.
Auch stellten sich Fragen zur Fürsorgepflicht und Haftungsfragen, sollte es zu medizinischen Zwischenfällen kommen, wandte die Regierung ein. Beim Zivilschutz hingegen seien Möglichkeiten für eine differenzierte Tauglichkeit in Prüfung. Die Motion geht an den Ständerat.