Nestlé fechtet Urteil in Mobbingfall beim Bundesgericht an
Eine Ex-Mitarbeiterin von Nestlé klagte das Unternehmen wegen Mobbing an. Das Zivilberufungsgericht stellte sich Anfang Jahr auf ihre Seite – Nestlé wehrt sich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kaderfrau klagte Nestlé wegen Mobbing an.
- Das Unternehmen erkannt dies an, sieht sich allerdings nicht als schuldig.
- Das Zivilberufungsgericht stellte sich nun auf Seiten der Klägerin.
Nestlé will den Entscheid des Waadtländer Zivilberufungsgerichts im Streit mit einer ehemaligen Kaderfrau nicht telquel akzeptieren.
Das multinationale Unternehmen mit Sitz in Vevey zieht den Fall ans Bundesgericht weiter.
Nestlé bestreitet zwar nicht mehr alle Vorwürfe, welche die 2010 entlassenen Kaderfrau Yasmine Motarjemi dem Nahrungsmittelkonzern macht. So anerkennt Nestlé, dass die ehemalige Angestellte unter Mobbing gelitten hat. Dies bestätigte ein Unternehmenssprecher am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der «NZZ».
«Wir sind aber nicht damit einverstanden, dass unser Unternehmen nicht angemessene Massnahmen ergriffen hat, um die Frau zu schützen.» Ausserdem stellten das Angebot einer Versetzung und die externe Untersuchung keine Belästigung dar, sagte der Sprecher weiter.
Nestlé: Diskreditierung vom Vorgesetzten
Der Nahrungsmittelriese hatte die Expertin für Nahrungsmittelsicherheit 2000 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgeworben. Bei Nestlé lief es für Yasmine Motarjemi zunächst gut. 2006 erhielt sie jedoch einen neuen Vorgesetzten, der sie diskreditiert und ausgegrenzt haben soll.
Nach zehn Jahren wurde die Kaderfrau entlassen – «geistig und moralisch zerstört», wie sie sagt. Für das moralische Leid, das ihr angetan worden sei, verlangt Motarjemi einen symbolischen Franken Genugtuung. Zudem fordert sie eine Zahlung von 2,1 Millionen Franken für ihre Ausgaben und entgangene Löhne.
In erster Instanz hatten die Gerichte 2018 bereits die Existenz von Mobbing durch einen Vorgesetzten von Motarjemi anerkannt. Damals wurde allerdings das Unternehmen entlastet.
Überraschender Umentschied
Das Zivilberufungsgericht stellte sich Anfang Jahr überraschend auf die Seite der Klägerin. Es entschied gemäss einem Urteil vom 7. Januar, dass Nestlé gegen das Arbeitsgesetz verstossen hat.
Entsprechend habe der Konzern keine angemessenen Massnahmen ergriffen, um die Frau zu schützen. Die Untersuchung der Vorfälle durch ein externes Unternehmen nach dreieinhalb Jahren der Schikane bezeichnete das Berufungsgericht als «Scheinuntersuchung».