Das Bundesgericht hat entschieden, dass Nestlé seine Nespresso-Kapseln nicht weiter schützen lassen kann. Die Form sei von «technischer Notwendigkeit»
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Nespresso kann seine Kapsel-Form nicht schützen lassen. (Archivbild) - SDA

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Zivilgerichts abgelehnt.
  • Nestlé kann die Nespresso-Kapsel nicht weiterhin schützen.
  • Die Form stelle eine «technische Notwendigkeit» dar.
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Juristische Niederlage für Nestlé: Die Form der Nespresso-Kapseln kann nicht durch das Markenrecht geschützt werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Nahrungsmittelmultis gegen einen Entscheid der Waadtländer Justiz abgewiesen.

Die Kapsel war bis Dezember 1996 durch ein Patent geschützt, das dem Nahrungsmittelhersteller erteilt worden war. Im Juni 2000 beantragte das Unternehmen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Eintragung der Form der Kapsel. Im Gegensatz zum Patentrecht, das eine Erfindung bis zu 20 Jahre lang schützt, gewährt das Markenrecht 10 Jahre Schutz. Dieser kann anschliessend unbegrenzt verlängert werden.

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Die Nespresso-Kapseln von Nestlé. - Keystone

Das IGE lehnte dies zunächst mit der Begründung ab, dass die Form nicht in das Gedächtnis der Konsumenten eingraviert sei. Daher gehöre sie zum Gemeingut. Unter diesen Umständen sollte diese auch für Konkurrenten verfügbar bleiben.

Streit mit Ethical Coffee

Nach Beanstandungen von Nestlé registrierte das IGE schliesslich die Form. Der Schutz wurde zum letzten Mal im Mai 2020 verlängert. In der Zwischenzeit geriet Nestlé in einen Konflikt mit dem Unternehmen Ethical Coffee.

Ethical Coffe hatte eine Kapsel mit ähnlicher Form entwickelt, die mit Nespresso-Maschinen kompatibel ist. Zudem besteht sie aus biologisch abbaubaren Pflanzenfasern und Stärke statt aus Aluminium. Diese Kapseln wurden seit Anfang 2010 in Frankreich und der Schweiz verkauft.

Im September 2011 zogen Nestlé und Nespresso vor ein Waadtländer Zivilgericht, um den Verkauf dieser Kapseln zu verbieten. Nach einem langwierigen Verfahren wies das Gericht diesen Antrag auf Untersagung ab. Weiter stellte das Gericht die Nichtigkeit der vom IGE für die Nespresso-Kapsel erteilten Unterscheidungsmarke fest.

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Kaffee-Kapseln der Marke Nespresso. - Keystone

Das von Nestlé angerufene Bundesgericht kam in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum selben Ergebnis, allerdings mit anderer Begründung. Das Waadtländer Zivilgericht war zum Schluss gekommen, dass der Schutz ungültig sei, da die Form der Kapsel Gemeingut sei. Es stützte seinen Entscheid auf eine Umfrage, die ergab, dass nur 33 Prozent die Marke anhand der Kapsel identifizieren können.

Technische Notwendigkeit

Das Bundesgericht entschied, dass der Ausschlussgrund der technischen Notwendigkeit Vorrang vor der Form haben sollte. Eine Form könne nicht als Marke eingetragen werden, wenn sie zwangsläufig von einem Konkurrenten verwendet werden müsse.

Das Vorhandensein alternativer Formen müsse streng geprüft werden, hält das 1. Zivilgericht des Bundesgericht fest. Diese müssten gleichwertig sein und dürften keine Nachteile für die Konkurrenz mit sich bringen.

Aus der Vorinstanz vorgelegten Berichten gehe hervor, dass einige der von den Konkurrenten von Nespresso verkaufte Kapseln nicht mangelfrei seien. Diese Kapseln seien weniger widerstandsfähig gegen das Bersten bei geschlossener Maschine. Zudem liessen sie sich schwerer entnehmen, seien komplizierter und teurer in der Herstellung.

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Das Logo von Nestlé am Hauptsitz in Vevey. - AFP/Archiv

Der Experte war der Ansicht, dass die Original-Kapselform zwar «technisch notwendig» sei, ohne aber eine absolute «technische Notwendigkeit» darzustellen. Auch, wenn Nestlé an den verschiedenen Kapselformen von anderen Konkurrenten nichts auszusetzen hatte und nur die Ethical Coffee-Kapseln angriff.

Wenig Spielraum für andere Formen

So wurden die Aussenmasse, die Winkel der konischen Teile, der Kragen am Boden und die Kaffeekapazität entwickelt. So wird eine optimale Funktion im Nespresso-Kapselfach gewährleistet.

Da sich die Konkurrenten mit diesen Parametern auseinandersetzen müssten, bleibe ihnen nicht viel Spielraum. Die alternativen Kapseln haben eine sehr ähnliche Form wie die Nespresso-Kapseln, unterscheiden sich von diesen aber. Eine Studie zur Bekanntheit der Produkte habe auch gezeigt, dass die Konsumenten nicht zwischen den verschiedenen Produkten unterschieden könnten.

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