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No-Deal EU-Grossbritannien hätte auch für die Schweiz Nachteile

Keystone-SDA
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Basel,

Deal oder No-Deal? Mehrfach wurde die Frist für die Verhandlungen über ein Abkommen EU-Grossbritannien schon verschoben: Neu wird der 4. Dezember genannt. Die Schweiz hat zwar ihre Abkommen mit London unter Dach und Fach, doch auch für sie wäre ein Deal von Vorteil.

Auch für den Schweizer Handel ist ein Abkommen zwischen Brüssel und London wichtig: EU-Chefunterhändler Michel Barnier (Bild) verhandelt zurzeit unter Hochdruck mit seinem britischen Pendant David Frost, um doch noch einen Deal zustande zu bringen. (Archiv)
Auch für den Schweizer Handel ist ein Abkommen zwischen Brüssel und London wichtig: EU-Chefunterhändler Michel Barnier (Bild) verhandelt zurzeit unter Hochdruck mit seinem britischen Pendant David Frost, um doch noch einen Deal zustande zu bringen. (Archiv) - sda - KEYSTONE/EPA/ANDY RAIN

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob am 4. Dezember jedoch endgültig fertig ist, wird sich zeigen.

Denn die EU will unter keinen Umständen für ein Scheitern der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich verantwortlich sein und wird wohl so lange wie nötig weiterverhandeln.

Doch die Zeit drängt. Denn der 31. Dezember ist eine «natürliche Frist». Eine Verlängerung der bis dann geltenden Übergangsphase, in der das Königreich noch immer Teil der EU-Zollunion und des EU-Binnenmarktes ist, ist rechtlich nicht möglich.

Die Schweiz ist dank mehrerer Abkommen mit dem Vereinigten Königreich so gut wie möglich auf den definitiven Brexit vorbereitet - auch auf einen ohne Vertrag EU-Grossbritannien.

So schlossen Bern und London Abkommen in den Bereichen Strassen- und Luftverkehr, Versicherung, Migration sowie Handel. Doch bei letzterem konnten sie nicht ganz alles regeln.

Denn die Schweiz hat einige Vorschriften mit jenen der EU harmonisiert, etwa im Bereich Landwirtschaft und bei den technischen Handelshemmnissen. Daher können die letzten Lücken erst geschlossen werden, wenn das Verhältnis EU-Grossbritannien geklärt ist.

Ausserdem würde sich ohne ein Freihandelsabkommen EU-Grossbritannien auch der Warenhandel zwischen der Schweiz und Grossbritannien verteuern - trotz eines Handelsabkommens der beiden Nicht-EU-Staaten.

Denn oft enthalten in der Schweiz hergestellte Produkte auch Teile aus dem Ausland. In Freihandelsabkommen bestimmen dann so genannten Ursprungsregeln, vereinfacht gesagt, die «Nationalität» von Waren: Ob ein Produkt also als schweizerisch gilt, obwohl «ausländische» Elemente enthalten sind. Nur Produkte, die die «Nationalität» der Vertragspartner haben, profitieren von Zollerleichterungen.

Nun bilden die Schweiz und die EU zusammen mit anderen Staaten eine Paneuropa-Mittelmeer-Zone - ein Netzwerk aus Freihandelsabkommen mit gleichlautenden Ursprungsregeln. Das vereinfacht den Handel. Ohne Abkommen mit der EU fliegt das Vereinigte Königreich jedoch aus dieser Zone raus, mit negativen Folgen für den Freihandel.

Bern dürfte also gespannt nach Brüssel schauen, ob nur gut vier Wochen vor dem definitiven EU-Austritts Grossbritanniens doch noch ein Abkommen mit Brüssel gelingt.

Manche EU-Diplomaten halten es gar für möglich, dass bis zum 31. Dezember verhandelt wird, und das Abkommen am 1. Januar 2021 lediglich provisorisch in Kraft gesetzt wird.

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