Österreich: Regierung will Kopftuchverbot in Kindergarten und Schule
Die Regierung will künftig eine Verschleierung von Kleinkindern verhindern. Deswegen will sie bis zu Beginn des Sommers eine Vorlage für ein Kopftuchverbot in Kindergärten und Grundschulen ausarbeiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die österreichische Regierung plant die Einführung eines Kopftuchverbots in Kindergärten und Grundschulen.
- Eine entsprechende Vorlage will sie bis zum Beginn des Sommers ausarbeiten.
Mädchen sollen nach dem Willen der österreichischen Regierung künftig kein Kopftuch mehr in Kindergarten und Grundschule tragen dürfen. «Eine Verschleierung von Kleinkindern ist definitiv nichts, was in unserem Land Platz haben sollte», sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am Mittwoch in Wien. Es gehe darum, allen Kindern die gleichen Chancen einzuräumen. «Dazu gehört auch, dass es zu keiner Diskriminierung in jungen Jahren kommt», so Kurz.
Eine entsprechende Vorlage soll bis zum Beginn des Sommers ausgearbeitet sein. Um das Gesetz in Verfassungsrang zu heben, muss die Regierung aus konservativer ÖVP und rechter FPÖ eine Oppositionspartei von ihren Plänen überzeugen. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wolle mit dem Kopftuchverbot für Mädchen «Fehlentwicklungen beim politischen Islam entgegentreten».
Wie viele Kinder tatsächlich betroffen sind, ist nicht klar. Zahlen liegen nicht vor. «Es ist sicherlich eine symbolische Handlung», sagte Bildungsminister Heinz Fassmann (ÖVP). In Österreich herrscht seit einem halben Jahr ein generelles Gesichtsverhüllungsverbot. Seitdem wurden rund 50 Menschen angezeigt. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Verschleierungen etwa mit Burka oder Nikab und soll die Integration von Muslimen fördern. Laut Gesetz sind bis zu 150 Euro Strafe fällig, wenn das Gesicht zwischen Stirn und Kinn nicht sichtbar ist.
In Österreich herrscht seit einem halben Jahr ein generelles Gesichtsverhüllungsverbot. Seitdem wurden rund 50 Menschen angezeigt. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Verschleierungen etwa mit Burka oder Nikab und soll die Integration von Muslimen fördern. Laut Gesetz sind bis zu 150 Euro Strafe fällig, wenn das Gesicht zwischen Stirn und Kinn nicht sichtbar ist.