Pistenchef von Verbier VS nach tödlichem Unfall verurteilt
Acht Jahre nach einem tödlichen Unfall in Verbier VS wird der Pistenchef verurteilt. Er hat beim Walliser Kantonsgericht bereits Berufung eingelegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einem tödlichen Unfall 2014 wurde der Pistenchef von Verbier VS verurteilt.
- Wegen fahrlässiger Tötung wurde eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt.
- Der Mann hat beim Walliser Kantonsgericht bereits Berufung eingelegt.
Der Pistenchef des Skigebiets Téléverbier ist nach einem tödlichen Unfall Ende 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden.
Das Bezirksgericht von Entremont folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und befand den Pistenchef der Liftgesellschaft des Walliser Ferienortes der fahrlässigen Tötung für schuldig.
«Mein Mandant hat Berufung eingelegt», sagte Anwalt Julien Ribordy am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA und bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «Le Temps». Bei der Gerichtsverhandlung in erster Instanz im April musste sich auch das Unternehmen Téléverbier verantworten. Die Gesellschaft wurde freigesprochen.
Tödlicher Unfall im Jahr 2014
Der tödliche Unfall ereignete sich im Dezember 2014. Eine 24-jährige italienische Skifahrerin prallte mit dem Brustkorb und dem Hals gegen ein Sicherheitsseil, das zwischen zwei gepolsterten Holzpfosten gespannt war. Das Seil war nicht mit einem Wimpel oder einer anderen Warnung signalisiert worden. Die Frau schlug mit dem Kopf auf den Boden auf und starb einige Stunden später im Spital von Sitten.
Für die Staatsanwältin Camille Vaudan war es «offensichtlich», dass es dem Pistenchef des Skigebiets Verbier oblag, die Gefahr zu erkennen und die Piste zu sichern. Zu wissen, wer genau für die Sicherung dieses Seils in der Nähe der Skilifte zuständig war, ändere nichts an der Verantwortungskette, sagte sie bei der Verhandlung in erster Instanz.
«Es gab 2014 kein Pflichtenheft und mehrere Personen haben im Rahmen des Verfahrens erklärt, dass es nicht Sache meines Mandanten war, die Installation zu überwachen», sagte Anwalt Ribordy, der auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert hatte. Er bedauere zudem, dass die Staatsanwaltschaft nicht versucht habe, den Angestellten zu identifizieren, der das Seil installiert hat.