Post Verwaltungsrat prüft auch Organhaftungsklagen

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Bern,

Wegen der ungerechtfertigt bezogenen Gelder wird die Post über 205 Millionen Franken zurückzahlen. Juristisch ist der Fall aber noch lange nicht geklärt.

Urs Schwaller, Verwaltungsratspräsident der Post an der Medienkonferenz über die Rückzahlungen im Fall Postauto in Zürich am Freitag, 21. September 2018.
Urs Schwaller, Verwaltungsratspräsident der Post an der Medienkonferenz über die Rückzahlungen im Fall Postauto in Zürich am Freitag, 21. September 2018. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Post prüft im Fall des Postauto-Skandals auch Organhaftungsklagen.
  • Somit wird auch die Schuld der Geschäftsführung und der Verwaltung der Post untersucht.

Die Post prüft im Zusammenhang mit dem Postauto-Skandal auch Organhaftungsklagen. Dies sagte Post-Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF.

Mitglieder des Verwaltungsrats und alle mit der Geschäftsführung oder Revision befassten Personen können gemäss Aktienrecht für entstandenen Schaden persönlich verantwortlich gemacht werden.

Der Verwaltungsrat der Post habe beschlossen, Organhaftungsklagen zu prüfen. «Wir stellen die Verantwortlichkeitsfragen für alle, unabhängig von Personen», sagte Schwaller. Zusammen mit Anwälten werde geprüft, was möglich sei und was in Frage komme. Im kommenden Frühjahr werde der Verwaltungsrat dann entscheiden. Er wies auch darauf hin, dass derzeit die ganzen variablen Lohnbestandteile der entlassenen Postauto-Führungskräfte blockiert sind.

Es gehöre zu den Aufgaben des Verwaltungsrats und des Verwaltungsratspräsidenten, die Verantwortungen aufzuarbeiten und die notwendigen Folgen daraus zu ziehen. Menschlich gesehen sei das nicht immer einfach, weil man mit Leuten konfrontiert sei, die man kenne. Von den Betroffenen werde das zudem auch nicht immer verstanden.

Am Freitag war bekannt geworden, dass die Post wegen der ungerechtfertigt bezogenen Gelder der öffentlichen Hand Bund, Kantonen und Gemeinden insgesamt über 205 Millionen Franken zurückzahlen wird. Finanziell dürfte der Skandal um die erschwindelten Subventionen damit erledigt sein, juristisch hingegen wohl noch lange nicht. Beim Bundesamt für Polizei läuft seit Februar ein Verwaltungsstrafverfahren. Ob und wann es zu Anklagen gegen Verantwortliche kommt, ist noch offen.

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