Prozess in Solothurn: Zehn Jahre Gefängnis für Mord
Das Amtsgericht in Solothurn einen 57-jährigen Schweizer zu zehn Jahren Haft. Der Mann erschoss 2017 seinen Schwiegersohn.
Das Wichtigste in Kürze
- 2017 tötete ein Mann seinen Schwiegersohn, als dieser sich mit seiner Tochter stritt.
- Das Amtsgericht in Solothurn verurteilt den 57-jährigen Täter zu zehn Jahren Haft.
- Der Mann alarmierte nach der Tat die Polizei, was sich strafmindernd auswirkte.
Wegen Mordes muss ein 57-jähriger Schweizer zehn Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil hat das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn am Mittwoch gefällt. Laut dem Gericht hatte er «besonders skrupellos» gehandelt, als er 2017 seinen Schwiegersohn in Gerlafingen SO mit zwei Schüssen tötete.
Bei der Tat sei der in Nordmazedonien aufgewachsene Mann ruhig und gelassen geblieben. Sein Geständnis, seine Reue und dass er die Polizei alarmiert hatte, wirkten sich strafmindernd aus.
Amtsgericht verzichtet auf Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens
Am 20. Februar 2017 hatten die Tochter des Verurteilten und ihr Mann miteinander gestritten. Der heute 57-Jährige kam hinzu und schoss aus nächster Nähe auf seinen Schwiegersohn - und zwar an seiner Tochter vorbei.
Auf eine Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, verzichtete das Amtsgericht. Der Mann sei davon ausgegangen, dass seine Tochter unversehrt bleibe.
Als der Schwiegersohn bewusstlos auf dem Boden lag, gab der Verurteilte einen zweiten Schuss auf ihn ab. Das Opfer starb in der nachfolgenden Nacht im Spital.