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SBB: Lehrling plaudert in 1. Klasse mit Kollege – Busse!

Nicola Aerschmann
Nicola Aerschmann

Zürich,

Ein Lehrling traf auf dem Weg in die 2. Klasse einen Kollegen, der im selben Zug 1. Klasse fuhr. Die SBB büsst den Auszubildenden für den kurzen Schwatz.

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Die 1. Klasse in einem Zug der SBB. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen eines Gesprächs in der 1. Klasse wurde ein Lehrling in Zürich gebüsst.
  • Grund dafür: Der junge Mann war nur in Besitz eines 2.-Klasse-Tickets.
  • Hoffnung auf Kulanz gibt es laut SBB kaum, zumal der Mann wohl ein Wiederholungstäter ist.

Die 1. Klasse ist für Inhaber eines 2.-Klasse-Billets verbotene Zone – auch wenn man sich nur kurz mit jemandem austauschen will. Das musste ein Lehrling kürzlich am eigenen Leib erfahren.

Doch der Reihe nach: Ein User mit dem Namen «MarvinO» schreibt auf der SBB-Community-Seite, er sei mit dem Zug von Eglisau nach Zürich gefahren. Er habe ein Billet für die 2. Klasse gehabt.

Lehrling über Busse: «Ich war recht erstaunt»

Deswegen wollte sich Marvin zur zweiten Klasse bewegen und ging dafür durch einen 1.-Klasse-Wagen. Dort traf er dann einen Kollegen, der seinerseits einen Fahrausweis der höheren Kategorie gelöst hatte.

«Ich habe kurz einige Worte mit ihm ausgetauscht, da niemand sonst im gesamten Abteil war», erzählt Lehrling Marvin. Nach rund einer Minute dann der Schock: Der Kontrolleur gibt dem Auszubildenden eine Busse von 140 Franken. Dies, da er sich unerlaubterweise in der 1. Klasse aufhielt.

Für Marvin nicht nachvollziehbar: «Ich war recht erstaunt und konnte nicht glauben, dass mir sowas jemals passieren konnte.» Jetzt fragt er im Forum der SBB, ob er die Busse irgendwie storniert bekommen könne. Er sei noch in der Lehre und könne sich diese zusätzliche Ausgabe entsprechend nicht leisten.

SBB: Kunde hat keinen Anspruch auf Kulanz

Viel Hoffnung im ÖV-Klassenkampf gibt es für den Lehrling wohl nicht. Reto Schärli, Mediensprecher der SBB, sagt gegenüber «Züri Today», dass man sich ohne 1.-Klasse-Ausweis nicht in der 1. Klasse aufhalten dürfe.

Hast du im ÖV schon einmal eine Busse erhalten?

Der betroffene Passagier könne sich zwar mit dem Service Center Einnahmen in Verbindung setzen und die Situation schildern. Einen Anspruch auf Kulanz gebe es aber nicht.

Möglicherweise ist der Lehrling auch nicht das erste Mal in der 1. Klasse erwischt worden, wie es im Bericht weiter heisst. Denn laut dem «ÖV-Tarif 600» der Alliance Swisspass betrage der Zuschlag normalerweise 70 Franken. Erst beim dritten Mal müsse ein Kunde 140 Franken zahlen.

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Kommentare

User #6055 (nicht angemeldet)

Schlechte Ausrede. Entweder hat man 1. Oder 2.Klasse. Der Kondukteur macht nur sein Job .....

User #2316 (nicht angemeldet)

Ich würde nicht bezahlen. Bei der Betreibung Rechtsvorschlag erheben. Sollte die SBB ihre Meinung bei der Schlichtung nicht ändern, müssten sie vor Gericht. Die Beweislast trägt die SBB.

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