SBB muss mahnen: «E-Zigis im Zug verboten»
Mit einer Lautsprecher-Durchsage wird in einem Zug der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) auf das Rauch-Verbot von E-Zigaretten hingewiesen. Wer die Regelung missachtet, muss zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) machen in ihren Zügen Durchsagen zum Rauchverbot.
- Darin betont man, dass E-Zigaretten verboten sind.
- Regelbrecher müssen zahlen und können aus dem Zug gewiesen werden, sagt die SBB.
Kürzlich im IC1 von Zürich nach Bern. Nach einer halben Stunde Fahrt, kurz nach Olten, ertönt eine Durchsage im Lautsprecher. Sie sorgt für verdutzte Gesichter bei den Passagieren.
Aus dem Lautsprecher heisst es: «Wir erinnern Sie daran, dass der Konsum von Tabakwaren im Zug verboten ist.» Man betont, dass das Verbot auch E-Zigaretten betreffe.
«Da hat wohl einer im Abteil gequalmt», staunt eine Passagierin.
Eigentlich ist es hierzulande schon seit 2005 verboten, im öffentlichen Verkehr zu rauchen. E-Zigaretten sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Trotzdem halten sich offenbar nicht alle daran.
Rauchen in Zügen der SBB: Busse ab 25 Franken
Handelt es sich hier um einen Einzelfall? «Die SBB führt keine Statistik zu den Übertretungen des Rauchverbots in Zügen», sagt Mediensprecherin Luana Quinter auf Anfrage von Nau.ch.
Aber es gibt die Regelbrecher. Sie kommen nicht einfach so davon: «Personen, die im Zug rauchen, werden gebüsst und können aus dem Zug gewiesen werden», so Quinter.
Die Busse betrage «mindestens 25 Franken». Diese variiere je nach Aufwand für die Kontrolle, Umtriebe und Reinigung.
Nicht nur das Rauchen in Zügen, Trams und Co. ist tabu. Seit drei Jahren darf an Schweizer Bahnhöfen nur noch in vorgesehenen Zonen geraucht werden. Das gilt auch für Raucher von E-Zigaretten.
Der Schritt wurde damit begründet, dass sich viele Reisende an den Zigi-Rückständen störten. Auch sollten damit hohe Reinigungskosten eingespart werden.