Schändung? Doppelter Wirbel um Uber-Fahrer in Zürich
In Zürich stehen zwei Uber-Fahrer vor Gericht. Beide sollen ihre Fahrgäste sexuell belästigt haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Uber-Fahrer in Zürich stand vor Gericht.
- Er soll eine junge Frau sexuell belästigt haben.
- Dabei ist er nicht der einzige Uber-Fahrer, der vor Gericht steht.
Ein Uber-Fahrer aus Zürich sieht sich schweren Anschuldigungen gegenüber. Der Vorwurf: Er soll eine 24-Jährige im Jahr 2023 sexuell belästigt haben.
Tatsächlich hatte der Fahrer die junge Frau in einer Nacht zwischen drei und vier Uhr morgens vom Klub «Kaufleuten» abgeholt. Sie sei schwer alkoholisiert und teilweise bewusstlos gewesen, zitiert die NZZ einige Zeugen. Von vier Freunden soll sie ins Fahrzeug befördert worden sein, das sie zu Verwandten nach Wetzikon bringen sollte.
Bei ihrer späteren Aussage vor dem Bezirksgericht Hinwil konnte die Frau sich nicht erinnern, wie sie in das Uber-Taxi gelangt war. Sie berichtete hingegen, dass sie während der Fahrt aufwachte und von einem Unbekannten auf dem Rücksitz des Autos sexuell belästigt wurde.
Uber-Fahrer bestreitet die Vorwürfe wehemend
Der Uber-Fahrer, ein 28-jähriger Rumäne, der seit 2021 in der Schweiz lebt, bestritt vehement die Vorwürfe. Er berichtete, dass er zunächst davor zögerte, die stark betrunkene Frau mitzunehmen, und behauptete sogar, das Angebot dreimal abgelehnt zu haben.
Bei ihrer Ankunft in Wetzikon weigerte sich die Verwandte der Frau, den Fahrer zu bezahlen, und behauptete dies mit der Annahme, dass der Uber-Fahrer sich an der Betroffenen vergangen habe.
Das Gericht spricht Uber-Fahrer frei
Das Bezirksgericht Hinwil sprach den Uber-Fahrer letztlich frei, wodurch er eine Genugtuung von 400 Franken für zwei Tage Haft erhielt. Angesichts des Mangels an Beweisen wurde ein «klassischer ‹In dubio pro reo›-Freispruch» ausgesprochen.
Weiterer Uber-Fahrer vor Gericht
Am 17. September steht im Kanton Zürich laut NZZ ein weiterer Uber-Fahrer vor Gericht. Auch er soll im Jahr 2023 eine Frau sexuell missbraucht haben, die bei ihm betrunken im Halbschlaf mitfuhr.
Dem 44-jährigen Eritreer drohen 16 Monate Haft wegen Schändung und acht Monate Landesverweis. Ausgesprochen wird das Urteil vom Bezirksgericht Bülach.