Strafe

Schüsse auf Entführer des ehemaligen Impfchefs bleiben ohne Strafe

Keystone-SDA
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Zürich,

Das Verfahren gegen vier Polizisten, die den Entführer des ehemaligen Impfchefs töteten, wurde eingestellt.

Das Gebäude der Oberstaatsanwaltschaft an der Zürcher Florhofgasse.
Das Gebäude der Oberstaatsanwaltschaft an der Zürcher Florhofgasse. - Keystone

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen vier Polizisten nach tödlichen Schüssen auf den Entführer des ehemaligen Impfchefs Christoph Berger eingestellt. Der Entführer wurde 2022 in Wallisellen ZH beim Polizeieinsatz getötet. Zuvor hatte er eine Waffe gezogen.

Die Polizisten hätten verhältnismässig reagiert, teilte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am Freitag mit. Der Entführer hatte eine Waffe gezogen, auf seine neben ihm im Auto sitzende Freundin geschossen und diese getötet. Dies, nachdem er von zwei Polizeifahrzeugen gestoppt worden war.

Die Polizisten hätten die Gefahr, die von dem Mann ausging, «neutralisieren müssen», heisst es weiter. Neben dem Schusswaffengebrauch wurde auch die vorangegangene Einsatzplanung untersucht. Dabei stellte die Staatsanwaltschaft keine Pflichtverletzungen fest.

Einstellung der Untersuchung noch nicht rechtskräftig

Die Einstellungsverfügung im Verfahren gegen die vier Polizisten im Alter von 34 bis 41 Jahren ist noch nicht rechtskräftig.

Der 38-jährige Täter hatte Berger, den ehemaligen Präsidenten der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, ins Zürcher Oberland entführt und 300'000 Franken gefordert. Er liess den damaligen Impfchef aber wieder gehen.

Das Geld habe der 38-Jährige für die Unterstützung geschäftlicher Aktivitäten gefordert. In der Wohnung des Entführers stellte die Kantonspolizei Zürich eine Vielzahl von regelkonform erworbenen Schusswaffen (Sturmgewehre, Pistolen, Flinten, Maschinenpistolen und Revolver) sowie mehrere Tausend Schuss Munition fest.

Verfahren gegen vermeintlichen Mittäter eingestellt

Das Verfahren gegen einen vermeintlichen Mittäter stellte die Staatsanwaltschaft schon Ende 2023 ein. Der 34-Jährige sass rund einen Monat in Untersuchungshaft.

Es bestand der dringende Verdacht, dass er an Tatplanung und -ausführung beteiligt war. Er war der Geschäftspartner des Entführers. Der Verdacht liess sich jedoch nicht erhärten. Es wurden keine weiteren möglichen Täter ermittelt.

Der 38-Jährige entführte das Opfer am Abend des 31. März 2022, fuhr mit ihm in ein Waldstück im Raum Pfannenstiel, bedrohte es mit einer Waffe und forderte den Geldbetrag. In der Folge fuhr er mit Berger zum Bahnhof Uster und liess ihn dort kurz vor Mitternacht wieder gehen.

Berger war rund eine Stunde in seiner Gewalt. Spekulationen, dass es sich beim Entführer um einen Massnahmengegner handelte, der Berger wegen seiner Rolle während der Pandemie entführte, zerstreute dieser danach selber. Es sei immer nur um finanzielle Forderungen gegangen, teilte Berger mit.

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