Schweizer Armee: Panzerfahrer steht vor Gericht
Im Mai 2017 verursachte ein Panzerspezialist auf der Thuner Panzerpiste eine Kollision mit einem entgegenkommenden zivilen Auto. Aufgrund einer Baustelle, die in Zusammenhang mit den derzeitigen Bauarbeiten auf der A 6 stand, kam es auf der Piste zu einer Verengung. Da die in den Unfall verwickelte Autofahrerin die Halteaufforderung eines Verkehrsreglers nicht befolgte, kam es bei der Verengung zu einer Kollision mit dem Panzer.
Das Gericht entschied am Donnerstag, dass insbesondere diese Frage noch weitere Abklärungen benötigt. Aus diesem Grund wurde der Fall vertagt.
Der Panzerspezialist des Armeelogistikcenters Thun war ursprünglich gerufen worden, weil er das kaputte Panzerfahrzeug flicken sollte. Nach seinen Reparaturarbeiten testete der Mann vorschriftsgemäss das Panzerfahrzeug auf dessen Fahrtüchtigkeit. Dabei kam es zum bereits erwähnten Unfall.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Mai 2017 verursachte ein Panzer eine Kollision mit einem entgegenkommenden Auto.
- Der Fahrer des Panzers hatte rechtlich gesehen keine Erlaubnis das Fahrzeug zu fahren.
- Das Gericht entschied nun, dass für die Klärung des Falls weitere Abklärungen nötig sind.
Fahrer war nicht fahrberechtigt
Wie die «Berner Zeitung» berichtete, wurde der Panzerfahrer angeklagt, weil er die Geschwindigkeit nicht angepasst hatte. Da der Panzerspezialist – dieser hatte eine interne Panzerfahrausbildung genossen – nicht gut sah, hatte er einen eosroten, militärischen Fahrausweis, der ihn bloss zum Fahren auf Armeegelände berechtigte.
Gerichtsverhandlung wird vertagt
In den Fokus der Gerichtsverhandlungen rückt nicht nur der unzureichende Fahrausweis des Panzerfahrers, sondern auch die Frage, ob es sich bei der Panzerpiste um eine öffentliche Strasse oder um militärisches Werkgelände handelt.