Schweizer Bischofskonferenz beschliesst Massnahmen
Seit Tagen sorgt eine Studie zu Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche für Schlagzeilen. Nun reagiert die Bischofskonferenz.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Studie deckt über 1000 Missbrauchsfälle im Umfeld der katholischen Kirche auf.
- Nun will die Schweizer Bischofskonferenz ein kirchliches Gericht einrichten.
- Es soll zusätzlich zur strafgesetzlichen Verfolgung über Kirchen-Sanktionen entscheiden.
Über 1000 Fälle von Missbrauch und reihenweise Kirchen-Austritte: Jetzt reagiert die Schweizer Bischofskonferenz (SBK).
Sie will ein kirchliches Straf- und Disziplinargericht für die römisch-katholische Kirche in der Schweiz einrichten. Dies teilte die SBK am Samstagmorgen mit.
Vorrang hätten weiterhin die zivilen schweizerischen Strafgesetze. Die Strafverfolgungsbehörden würden bei allen Missbrauchs-Fällen oder anderen Straftaten, die im kirchlichen Umfeld begangen werden, zwingend eingeschaltet.
Das kirchliche Gericht ist als Zusatz gedacht. Heisst: Es soll Sanktionen verhängen, wenn jemand im kirchlichen Umfeld gegen das Kirchengesetz verstösst.
Weiter beschlossen die drei Auftraggeberinnen der Missbrauchs-Studie der Universität Zürich zusätzliche Sofortmassnahmen. So bestellten sie, dass die Studie über die Missbrauchsfälle fortgesetzt werde. Zudem solle eine nationale Dienststelle eingerichtet werden, die Opfermeldungen sammelt.