Schweizer Flughäfen wollen Passagier-Gesichter erfassen
Pass vorlegen, nett lächeln und weitergehen? Könnte an Schweizer Flughäfen bald der Vergangenheit angehören. Gesichtserkennung könnte Pflicht werden.
Das Wichtigste in Kürze
- An Schweizer Flughäfen könnte Gesichtserkennung bald schon Pflicht sein.
- Aber nicht nur das: Biometrische Daten könnten auch kommerziell genutzt werden.
Obligatorische Gesichtserkennung statt Pass vorzeigen an Schweizer Flughäfen? Das könnte schon bald Realität werden.
Die Bundesverwaltung bastelt an einem Gesetzesentwurf, der Flughäfen den Zugriff auf entsprechende biometrische Daten erlauben würde.
Und zwar auch auf solche aus Ländern mit zweifelhaften Datenschutzpraktiken, wie das Konsumentenmagazin «Saldo» berichtet.
Dahinter steckt eine Initiative der Flughäfen Zürich und Genf.
Sie haben laut Bericht beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine entsprechende Gesetzesänderung eingefordert.
Das BAZL hat daraufhin den Vorschlag in den Gesetzesentwurf aufgenommen.
Schon Realität im Ausland
Während in der Schweiz noch debattiert wird, ist die Gesichtserkennung für Swiss-Passagiere an einigen Flughäfen schon möglich: München, Wien und Frankfurt – zumindest für Passagiere der Star Alliance.
Wie das Konsumentenschutzmagazin berichtet, können diese dort bereits ohne Bordkarte und Pass in den Flieger steigen. Doch was jetzt noch freiwillig ist, könnte bald verpflichtend werden – auch in der Schweiz.
Eine interne E-Mail des Flughafens Zürich an das BAZL zeigt: Man strebt an, Passagiere mit einem «biometrisch angereicherten Profil» auszustatten, mit dem sie den Flughafen durchqueren sollen.
Gesichtsdaten sollen für kommerzielle Zwecke genutzt werden
Doch damit nicht genug: Die gesammelten Daten sollen nicht nur zur Beschleunigung der Abläufe genutzt werden.
Wartezeiten, Bewegungsprofile und Passagierströme könnten bald ebenso überwacht werden wie das Kaufverhalten in Shops oder die Nutzung des Flughafen-Wi-Fis.
Ziel: Die Daten sollen auch für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden.
Der Flughafen übertraf 2024 seine eigenen Passagier-Prognosen. Das wirkt sich auch aufs Portemonnaie aus. Verdient er dank der Daten bald noch mehr?
Der Flughafen Zürich dementiert: Die Gesichtserkennung sei ausschliesslich für den Check-in, die Sicherheitskontrolle und ähnliche Vorgänge vorgesehen, heisst es gegenüber dem Konsumentenmagazin.
Flughafen Genf macht vorwärts
Genf ist schon weiter: Bereits 2021 wurden dort Automaten für Check-in, Gepäckaufgabe und Sicherheitskontrollen erworben – mit integrierter Gesichtserkennung.
Diese Geräte können nicht nur verdächtiges Verhalten identifizieren, sondern auch Daten sammeln, die Rückschlüsse auf das Kaufverhalten der Passagiere zulassen.
Aktuell noch inaktiv, können sie jederzeit in Betrieb genommen werden.
Freiwillig – oder bald Zwang?
Die Flughäfen Zürich und Genf wollen davon nichts wissen. Sie behaupten, dass die biometrische Identifikation freiwillig bleiben soll.
Aktuell könnte das auch nicht anders sein: Gemäss aktuellem Datenschutzgesetz müssten Passagiere ausdrücklich zustimmen.
Doch der Dachverband der Schweizer Flughäfen und Airlines sowie Swiss und Aero Swiss wollen diese Regeln lockern.
Laut einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, die «Saldo» vorliegt, fordern sie, biometrische Daten auch ohne Einwilligung der Betroffenen nutzen zu dürfen.
Kritiker sehen Persönlichkeitsrechte in Gefahr
Der Verein Grundrechte.ch schlägt Alarm, sieht die Persönlichkeitsrechte gefährdet.
Menschen müssten jederzeit aktiv und ausdrücklich einwilligen können, bevor ihre biometrischen Daten genutzt werden, fordert der Verein.