Schweizer IS-Kämpfer in Syrien klagen über Folter im Gefängnis
Drei mutmassliche Schweizer IS-Kämpfer sitzen in Kurden-Gefängnissen fest, wo sie nach eigenen Angaben gefoltert werden. Die Schweiz will sie nicht zurückholen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kurdische Autonomiebehörden halten ehemalige IS-Kämpfer in Gefängnissen fest.
- Darunter sind auch drei Schweizer. Sie werfen den Wärtern Folter vor.
- Der Bund hat laut eigenen Angaben «keine Kenntnis von Foltervorwürfen».
Seit die Terrormiliz IS besiegt worden ist, sitzen Zehntausende mutmassliche Dschihadisten in kurdischen Gefängnissen. Gleichzeitig befinden sich ihre Angehörigen in Lagern.
Kurdische Autonomiebehörden fordern die Staaten seit Jahren dazu auf, ihre Landsleute in ihr Land zurückzuholen. Sie könnten nicht für deren Sicherheit garantieren. Aber die Schweiz ist nicht gewillt, die wenigen Schweizer zurückzuholen.
Wie die «SRF Rundschau» berichtet, befinden sich aktuell drei Schweizer IS-Kämpfer in kurdischen Gefängnissen. Zwei davon konnte ein Reporter besuchen und mit ihnen sprechen.
Demnach würden die beiden Romands Daniel D. und Damian G. ausgezehrt wirken und über Hunger klagen.
Stromstösse, Tritte und Schläge
Zudem wirft Daniel D. den Aufsehern Folter vor: Man würde ihnen Stromstösse, Tritte sowie Schläge mit Gürteln und Kabeln verpassen und Nägel ins Essen tun. Auch würden sie von den Gefängnis-Aufsehern in Autoreifen gesteckt und anschliessend rumgerollt.
Laut dem Report würden sich die Vorwürfe von Daniel D. vor Ort nicht überprüfen lassen. Folterspuren seien an den Gefangenen aber nicht zu sehen. «Sie lassen hier die Leute auf kleiner Flamme sterben. Es ist unmenschlich, so zu sterben», erzählt Damian G.
Die beiden Romands stecken seit vier Jahren ohne Urteil im kurdischen Gefängnis. Sie sollen im Namen des IS Verbrechen begangen haben.
Laut Abdulkarim Omar, dem Repräsentanten der kurdischen Autonomieverwaltung, habe es in den Gefängnissen nie Folter gegeben. «Natürlich kann man einen Einzelfall nie ganz ausschliessen. Aber wenn wir sowas mitbekommen, würden wir die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen», erklärt er. Auch «der Bund hat keine Kenntnis von Foltervorwürfen», wie Nachrichtendienst sowie Aussen- und Justizdepartement sagen.
Kind ohne Mutter zurückholen?
Die Lausannerin Selma S. sitzt mit ihrer sechsjährigen Tochter seit 2018 in einem Camp fest. Der Bundesrat wäre nur bereit, die Tochter zurück in die Schweiz zu holen. Dass man das Kind zurückholen soll, da sind sich die Politiker einig.
Doch auch die Mütter gehöre zurückgeholt, fordert etwa Mitte-Ständerat Pirmin Bischof: «Man kann nicht ein Kind allein in die Schweiz zurücknehmen. Das Kind von der Mutter zu trennen, ist keine Lösung.» Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan fordert, dass die Mutter ihre Strafe in der Schweiz absitzen müsse.
Selma S. zeigt sich mittlerweile reuig: «Ich hasse den IS mehr als alles andere. Sie haben mein Leben und das Leben meines Mannes zerstört.» Es sei naiv und dumm gewesen, auf die Propaganda der Terrormiliz hereinzufallen.