Schweizer wegen versuchter Anstiftung zum Mord vor Zürcher Gericht
Ein Mann steht vor Gericht, weil er versucht haben soll, seine Ex-Partnerin über das Darknet zu töten.
Ein Mann soll versucht haben, im Darknet einen Auftragskiller zu engagieren, um seine Ex-Partnerin und Mutter der gemeinsamen Kinder zu töten. Deshalb muss sich der 54-Jährige heute Donnerstag vor dem Bezirksgericht Affoltern ZH verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte Anstiftung zum Mord vor.
Ursprung des Konflikts zwischen dem Ex-Paar war ein erbitterter Streit um die beiden Söhne und um Unterhaltszahlungen. Der Beschuldigte wollte die Frau primär aus finanziellen, aber auch aus rachsüchtigen Motiven eliminieren lassen, wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift schreibt.
Sie bezeichnet das Verhalten des Mannes als «skrupellos», er handelte aus «absolut nichtigen Beweggründen». Der Mann sei «heimtückisch» vorgegangen, indem er im Darknet über eine anonyme Seite einen Auftragskiller mit der Tötung der Frau beauftragte.
Auftrag zur Hinrichtung
Die Staatsanwaltschaft schreibt, der Auftrag wäre einer «eigentlichen Hinrichtung» gleichgekommen. Das geforderte Strafmass wird erst am Prozess bekannt gegeben.
Die Eltern zweier Söhne hatten sich im Oktober 2016 getrennt. Die Frau erstattete laut Anklage wegen verschiedener Vorfälle mehrere Strafanzeigen gegen ihren Ex-Partner, nach der Trennung stritten sie um das Besuchsrecht der Kinder.
2021 ging der Mann unter einem Pseudonym ins Darknet und informierte sich, wie viel es kosten würde, «einer Person Respekt einzuflössen». Töten sei nicht das Ziel, aber ein Spitalbesuch. Die Antwort eines Unbekannten lautete: 2500 US-Dollar. Aus unbekannten Gründen wurde dieser Auftrag aber nicht ausgeführt.
Sorgerechtsstreit eskaliert
Der Streit des Ex-Paars ging weiter. Mitte Dezember 2022 erfuhr der Beschuldigte schliesslich aus Gerichtsurteilen, dass das alleinige Sorgerecht bei der Frau bleibt.
In den folgenden zwei Wochen soll der Mann den Entschluss gefasst haben, seine Ex-Partnerin töten zu lassen. Am 3. Januar 2023 beauftragte er laut Anklage im Darknet eine ihm nicht bekannte Person schriftlich als Auftragsmörder.
Der Beschuldigte zahlte mehrere tausend Franken ein und übermittelte Name, Autonummer und Foto seiner Ex-Partnerin. Doch der Auftragskiller schlug nicht zu, die Frau wurde nicht getötet.
Am 16. Februar wurde der Beschuldigte schliesslich verhaftet. Wie die Ermittler ihn ausfindig machten, geht aus der Anklageschrift nicht hervor. Seither sitzt der Mann im Gefängnis. Wann das Gericht das Urteil gegen ihn eröffnen wird, ist noch offen.