Seniorin bestellt beim Detailhändler – Lieferant lässt Hose runter
Ein Lieferant lässt im Haus einer Seniorin die Hosen runter. Der Mann wird gebüsst. Ein Novum ist ein solcher Vorfall nicht.
![Seniorin Entblössung](https://c.nau.ch/i/ezOARZ/900/seniorin-entblossung.jpg)
Das Wichtigste in Kürze
- In Aarau entblösste sich letztes Jahr ein Lieferant vor einer 74-Jährigen.
- Der Mann wird von der Aargauer Staatsanwaltschaft verurteilt und muss eine Busse zahlen.
- Im Jahr davor kam es im Bezirk Kulm zu einem ähnlichen Vorfall.
Im Mai des letzten Jahres lässt sich eine Seniorin in Aarau von einem Detailhändler Waren liefern. Der Besuch des Lieferanten endet in Exhibitionismus.
An einem Dienstagnachmittag deponiert der Mann zehn Tüten vor der Tür der 74-Jährigen. Doch damit hat sich die Sache nicht erledigt – der Mann muss auf die Toilette.
Die Frau lässt den 36-Jährigen in ihre Wohnung und führt ihn zum WC. Dort erklärt sie ihm die Designerspülung, wie die «Aargauer Zeitung» aus dem Strafbefehl zitiert.
Der Mann aus Rumänien uriniert in der Folge stehend und mit offener Türe. Dabei weist ein Schild explizit darauf hin, man solle sich hinsetzen. Die Frau schliesst die Tür und wartet in der Küche.
Wenig später fordert der Lieferant Hilfe bei der Spülung. Als die 74-Jährige die Küchentür öffnet, sieht sie den Mann im Gang stehen. Die Hose bis zu den Oberschenkeln unten, der Penis entblösst.
Die Frau flüchtet ins Wohnzimmer und wartet, bis der Mann ihr Haus verlassen hat.
Für den 36-Jährigen hat das Entblössen Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn zu einer Busse von 500 Franken, zudem muss er denselben Betrag für die Strafbefehlsgebühren zahlen.
Laut der Behörde habe er bei der Seniorin ein «Gefühl von Ekel» verursacht, indem er seine Genitalien bewusst zur Schau gestellt hat. Die Tat sei sexuell motiviert gewesen.
Pöstler zeigt Genitalien
Schon im Jahr 2023 kam es zu einem solchen Vorfall. Gemäss «AZ» musste ein Pöstler im Aargauer Bezirk Kulm aufs WC und entblösste sich vor einer Frau. Das Bezirksgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken und einer Busse in Höhe von 500 Franken.
Des Weiteren musste der Pöstler der Frau eine Genugtuung von 500 Franken zahlen. Hinzu kamen ihre Parteikosten – 4200 Franken.