SRG: Rösti-Bundesamt startet Aufsichtsverfahren
Mit der Übertragung von Sportveranstaltungen auf dem Infokanal soll das zur SRG gehörende Schweizer Radio und Fernsehen gegen seine Konzession verstossen haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesamt für Kommunikation eröffnet ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG.
- Die SRG soll den Infokanal von SRF als zusätzlichen Sportsender missbraucht haben.
- Gröbere Konsequenzen drohen dem öffentlichen Rundfunk nicht.
Sparmassnahmen, Stellen werden abgebaut, die Haushaltsabgabe soll sinken: Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) sieht sich aktuell mit viel Gegenwind konfrontiert.
Doch damit nicht genug: Nun eröffnet das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) von Medienminister Albert Rösti (SVP) ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG.
Das Bundesamt wirft dem zur SRG gehörenden Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) vor, gegen seine Konzession zu verstossen. Also gegen den staatlichen Auftrag, den das Medienunternehmen zu erfüllen hat. Dies berichten die CH-Media-Zeitungen.
Tagesschau-Wiederholung muss Live-Sport weichen
Grund für den Unmut beim Bakom: SRF benutzt alle seine drei TV-Kanäle zur Liveübertragung von Sportveranstaltungen. So auch den Sender SRF info, auf dem laut Konzession aber eigentlich Wiederholungen von bereits ausgestrahlten Informationssendungen laufen sollten.
Finden aber mehrere Sportveranstaltungen gleichzeitig statt, springt SRF info als zusätzlicher «Sportsender» ein. Die Wiederholung der Tagesschau beispielsweise bleibt dann aus.
SRF verletzte bewusst seine Konzession, um den Marktanteil zu vergrössern. Diesen Vorwurf erheben neben dem Bakom auch private Medienunternehmen.
Was gilt als «Ereignis von nationaler Bedeutung»?
Eine Ausnahme gibt es zwar: SRF darf auf dem Infokanal Live-Sportübertragungen zeigen, sofern ein «Ereignis von nationaler Bedeutung» stattfindet. Was genau unter diese Definition fällt, ist jedoch unklar.
Ende August etwa lief auf SRF info ein Fussballspiel zwischen Roter Stern Belgrad (Serbien) und Bodø/Glimt (Norwegen). Inwiefern dies ein «Ereignis von nationaler Bedeutung» war, ist fraglich. Dieser Vorfall rief dann auch das Bakom auf den Plan.
Bei der Auslegung des Begriffs «Ereignis von nationaler Bedeutung» bestehe weiterer Klärungsbedarf. Dies teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Die SRG habe nun Gelegenheit, sich zum Verfahren und zu den offenen Fragen zu äussern. Das Verfahren werde mit einer anfechtbaren Verfügung abgeschlossen.
Ernsthafte Konsequenzen hat die SRG nicht zu befürchten. Selbst dann nicht, wenn das Bakom zum Schluss käme, dass tatsächlich eine Verletzung der Konzession vorliegt. Es könne sein, dass man bei der SRG eine Berichterstattung einfordere, mit Vorkehrungen, wie die Konzessionsbestimmung eingehalten werden können.