Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigt die stationäre Therapie für den Feuerwehrmann, der Brände legte.
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Foto des Kantonsgerichts in St.Gallen. - Keystone

Das Kantonsgericht St. Gallen hat die Berufung des Brandstifters von Schmerikon SG abgewiesen. Der 36-Jährige wollte eine vom Kreisgericht See-Gaster angeordnete stationäre Therapie abwenden. Er war selber Mitglied der Feuerwehr.

In seinem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigte das Kantonsgericht die stationäre psychiatrische Massnahme. Im Volksmund ist sie als «kleine Verwahrung» bekannt. Die Therapie findet in einer geschlossenen Einrichtung statt, die Entlassung hängt vom Erfolg der Behandlung ab.

Der Brandstifter akzeptierte zwar das erstinstanzliche Urteil einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten des Kreisgerichts See-Gaster. Vor dem Kantonsgericht kämpfte er aber erfolglos dafür, direkt nach Verbüssen der Strafe in Freiheit entlassen zu werden.

Gutachten attestiert Persönlichkeitsstörung und Pyromanie

Das Gericht stützte sich im Berufungsverfahren auf ein psychologisches Gutachten. Dieses attestiert dem Mann unter anderem eine Persönlichkeitsstörung. Ausserdem besteht der Verdacht auf Pyromanie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der bereits wegen einer Serie von Brandstiftungen in Meilen ZH vorbestrafte Lastwagenchauffeur gab zu, zwischen 2021 und 2022 auch in Schmerikon SG mehrere Brände gelegt zu haben. Dabei brannten etwa ein Baustellen-WC, Fahrzeuge, Gartenhäuschen und ein Wohnwagen. Als Mitglied der Feuerwehr half er jeweils, die Feuer zu löschen.

Drei weitere Brandstiftungen, die zu jener Zeit im Raum Schmerikon begangen wurden, bestritt der Mann. Von diesen wurde er freigesprochen, da sie ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.

«Es tut mir sehr leid»: Täter zeigt Reue

«Es tut mir sehr leid, was ich getan habe», sagte er vor Kantonsgericht. Er habe aus Langeweile gehandelt, sei mit persönlichen Problemen und Geldsorgen konfrontiert gewesen.

Er sei bereit, Hilfe anzunehmen und bat das Gericht um eine weitere Chance, damit er nach der abgesessenen Haftstrafe in Freiheit weiter an sich arbeiten könne. Der Mann sitzt zum zweiten Mal wegen Brandstiftung im Gefängnis. Eine solche Strafe verbüsste er bereits wegen einer Brandserie aus dem Jahr 2007 in Meilen ZH.

Danach trat er eine Therapie an, die jedoch nach einem Jahr abgebrochen wurde, was ihm nun vor Gericht angelastet wurde. Wieso das passiert sei, wollte der vorsitzende Richter an der Verhandlung des Kantonsgerichts wissen: «Ich war jung und naiv, hielt es nicht für nötig», antwortete der Beschuldigte.

Anwalt kritisiert Gutachten

Die Staatsanwaltschaft wehrte sich gegen die Aufhebung der kleinen Verwahrung. Die bestehende Rückfallgefahr sei ohne stationäre Therapie kaum zu reduzieren.

Der Anwalt des Brandstifters bemängelte hingegen vor Kantonsgericht, dass sich das psychologische Gutachten kaum mit der Frage beschäftige, ob die Therapie «im Sinne der Verhältnismässigkeit» nach Verbüssen der Freiheitsstrafe nicht auch stationär fortgeführt werden könnte. So sei der Gutachter zum Richter geworden, was nicht gehe.

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