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Ständerat debattiert über Regeln zum Abschuss von Wölfen

Keystone-SDA
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Bern,

Heute berät der Ständerat eine Revision des Jagd- und Schutzgesetzes. Der Wolfsbestand soll reguliert werden können.

Wolf
Ein Wolf streicht sich übers Gesicht (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wolf ist erneut im Visier der Schweizer Politik.
  • Der Ständerat debattiert heute über lockerere Abschussregeln.

Beim Thema Wolf gehen die Wogen jeweils hoch im Parlament. So dürfte es auch heute Dienstag sein, wenn der Ständerat eine Revision des Jagd- und Schutzgesetzes berät. Die vorberatende Kommission will den Wolfsschutz stark lockern - zum Unmut der Umweltverbände.

Gesetz statt Verordnung

Die Version des Bundesrats schliesst nicht aus, dass die Bestände anderer Tiere reguliert werden können. Der Bundesrat wollte die Tierarten jedoch nicht im Gesetzesartikel aufführen, sondern in einer Verordnung.

Der Wolfsbestand soll reguliert werden können - und zwar nicht nur dann, wenn Wölfe grossen Schaden anrichten. Auch Biber und Luchse sollen künftig einfacher abgeschossen werden können. Damit will die ständerätliche Umweltkommission weiter gehen als der Bundesrat.

Der Umgang mit Wolf, Luchs und Biber werden im Plenum einmal mehr zu reden geben: Verschiedene Minderheiten der Kommission beantragen dem Ständerat, bei der Bestandesregulierung dem Bundesrat zu folgen. Bei der Verhütung von Wildschäden hat die Mehrheit weitergehende Massnahmen abgelehnt. So sprach sie sich deutlich dagegen aus, dass Kantone Zonen ohne Grossraubtiere festlegen können.

Dieser schlägt bereits eine weitgehende Lockerung vor: Die Behörden sollen künftig nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Dafür sollen aber Bedingungen verankert werden.

Keine reine «Lex Wolf»

Die Umweltkommission des Ständerats beantragt mit 6 zu 5 Stimmen, auf strenge Bedingungen zu verzichten. Abschüsse sollen auch ohne grossen Schaden möglich sein. Zudem soll keine absolute Pflicht zu Herdenschutzmassnahmen bestehen.

Weiter hat die Kommission mit jeweils 7 zu 4 Stimmen entschieden, den Biber und den Luchs in den Artikel zur Bestandesregulierung aufzunehmen. Zum Luchs hält die Kommission fest, das Zeitfenster für die Regulierung des Bestandes betrage lediglich sechs Wochen pro Jahr.

Beim Biber will die Umweltkommission ausserdem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich der Bund an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann. Damit setzt sie das Anliegen einer Standesinitiative des Kantons Thurgau um.

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