Monsanto

Steuerbefreiungsabkommen zwischen Monsanto und Waadt aufgehoben

Keystone-SDA
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Lausanne,

Monsanto, eine Bayer-Tochter, muss Steuern von 2005 -2010 zurückzahlen. Der Konzern hielt Bedingungen einer Steuervereinbarung mit dem Kanton Waadt nicht ein.

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Monsanto setzte verbotenes Pestizid in Forschungsanlage ein. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Agrochemiekonzern Monsanto muss dem Kanton Waadt Steuern zurückzahlen.
  • Das Unternehmen hielt sich nicht an eine Steuervereinbarung.
  • Das Urteil wurde nach Beschwerde vom Bundesgericht gefällt.

Das Bundesgericht hat den Agrochemiekonzern Monsanto zur Rückzahlung sämtlicher Steuern verurteilt. Diese waren dank einer Vereinbarung mit dem Waadtländer Fiskus bei seiner Ankunft in Morges im Jahr 2004 erlassen worden. Dies entspricht zehn Jahren nicht erhobener Steuern, insgesamt rund 34 Millionen Franken für den Zeitraum 2005 bis 2014.

Der Kanton Waadt und das frühere amerikanische Unternehmen hatten eine Steuervereinbarung abgemacht. Diese sah vor, dass der Konzern während der ersten zehn Jahre seiner Tätigkeit im Kanton keine Steuern zahlen musste. Das Unternehmen ist auf landwirtschaftliche Biotechnologie, Saatgut und Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) spezialisiert.

Die Bedingung lautete allerdings: Monsanto muss nach Ablauf der Steuerbefreiung («Claw-back»-Klausel) noch zehn Jahre lang, sprich bis 2024, in der Waadt bleiben muss. 2018 wurde das US-Unternehmen jedoch vom deutschen Bayer-Konzern aufgekauft. Kurz darauf wurde angekündigt, dass der Standort in Morges 2020 geschlossenwürde. Die Aktivitäten würden an den Bayer-Hauptsitz in Basel verlagert.

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Ärger für Bayer-Tochter Monsanto. - Keystone

Beschwerde bis zum Bundesgericht

Nach der Ankündigung dieses Weggangs teilte die Waadtländer Regierung Monsanto mit, dass der Vertrag über die Steuervereinbarung nicht eingehalten wurde. Der Staatsrat hatte daraufhin erklärt, die sogenannte «Claw-back»-Klausel durchsetzen zu wollen, also die Rückzahlung der zehn Jahre Steuerbefreiung.

Das multinationale Unternehmen legte beim Kantonsgericht Berufung ein. Es erhielt teilweise Recht. Das Gericht befand, dass die Steuerrückerstattung für den Zeitraum 2005 bis 2010 zu lange zurücklag; und dass sie nach zehn Jahren verjährt war. Der Kanton Waadt konterte mit einer Beschwerde beim Bundesgericht, das ihm am Dienstag Recht gab.

Die Waadtländer Grünen reagierten in einer Pressemitteilung vom Dienstag erfreut auf den Entscheid des Bundesgerichts. Die Partei kündigte an, sich im Parlament dafür einsetzen zu wollen, dass «dieser ausserordentliche Ertrag von 34 Millionen Franken nicht einfach vom laufenden Staatshaushalt absorbiert wird, sondern in die nachhaltige Landwirtschaft fliesst». Die Grünen werden sich auch für eine Änderung des Waadtländer Steuergesetzes einsetzen, das diese Art von Steuerbefreiung immer noch zulässt.

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