Strafbefehl gegen SVP-Nationalrat Glarner wegen übler Nachrede

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Aarau,

Die Staatsanwaltschaft verpasst SVP-Nationalrat Andreas Glarner einen Strafbefehl. Wegen übler Nachrede erhält er nach jahrelangem Rechtsstreit eine Busse.

Andreas Glarner SVP
SVP-Asylchef Andreas Glarner plädiert für eine Lockerung bei den Vorgaben für die private Unterbringung von Flüchtlingen. - Keystone

In einem jahrelangen Rechtsstreit mit einem Kontrahenten hat die Staatsanwaltschaft den Aargauer SVP-Nationalrat und -Kantonalpräsidenten Andreas Glarner in einem Strafbefehl mit einer Busse und einer bedingten Geldstrafe sanktioniert. Glarner habe sich der üblen Nachrede schuldig gemacht. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Er habe sich noch nicht entschieden, ob er Einsprache einlege und den Fall weiterziehe, sagte Glarner am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zu einem Artikel der «Aargauer Zeitung».

Anzeige gegen Musiker

Der Strafbefehl geht auf eine Anzeige von Glarner gegen einen Wettinger Musiker vor vier Jahren zurück. Der Politiker veröffentlichte in der Folge den Strafbefehl gegen seinen Widersacher im Internet. Dieser sei «erstinstanzlich verurteilt», schrieb Glarner. Der Strafbefehl war indessen noch nicht rechtskräftig.

Der Musiker nämlich rekurrierte gegen den Strafbefehl und wurde vom Bezirksgericht Baden freigesprochen. Das akzeptierte wiederum Glarner nicht und gelangte vor das Obergericht, das den Freispruch aber bestätigte.

Glarner reichte Strafanzeige ein

Wegen der Veröffentlichung des Strafbefehls durch Glarner reichte der Musiker vor drei Jahren Strafanzeige ein. Aufgrund dieser Anzeige verurteilte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den SVP-Exponenten nun zu einer Busse von 3000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 400 Franken (12'000 Franken).

Die Bewährungsfrist dauert zwei Jahre. Der Strafbefehl datiert vom 2. September. Glarner hat zehn Tage Zeit, gegen den Entscheid Einsprache zu erheben.

Pikant: Bekannt wurde der - notabene nicht rechtskräftige - Strafbefehl gegen Glarner, weil ihn der Musiker zunächst auf Facebook veröffentlicht hatte, die Veröffentlichung später aber wieder zurückzog.

Das Wichtigste in Kürze

  • SVP-Nationalrat Andreas Glarner wurde wegen übler Nachrede verurteilt.
  • Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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