Straftaten an Haushund und Katzen nicht überall gleich geahndet

Keystone-SDA
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Zürich,

Haushund und andere Vierbeiner leiden immer öfter unter Übergriffen. Die ausgesprochenen Strafen stünden jedoch nicht im Verhältnis zum Tierleid.

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Bei der Hälfte aller Tierschutz-Straffälle in der Schweiz sind Heimtiere betroffen, allen voran der Haushund. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Heutzutage werden Straftaten gegen Tiere öfters verurteilt als früher.
  • Die Strafen fallen für die Täter dennoch meist milde aus.

Im vergangenen Jahr sind in der Schweiz 1760 Straftaten gegen Tiere juristisch behandelt worden. Die Hälfte dieser Straftaten wurde an Haustieren verübt. Vergleichsweise viele Fälle gab es im Kanton Bern. Das ging aus den am Donnerstag publizierten Zahlen der Stiftung Tier im Recht hervor.

Auch der Kanton Aargau schneidet im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gut ab und ahndet viele Straffälle an Haushunden und anderen Vierbeinern.

Am anderen Ende der Skala liegen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Kanton Nidwalden, Basel-Stadt, Genf und Freiburg. Straftaten an Tieren bleiben in diesen Kantonen also oft ohne Folgen.

Urteile fallen meist relativ milde aus

Eine Auswertung der Urteile aus allen Kantonen zeigt zudem, dass die Behörden den Strafrahmen oft bei Weitem nicht ausnutzen. Im vergangenen Jahr wurden bei Übertretungen, also leichten Fällen, im Schnitt nur Bussen in der Höhe von 400 Franken ausgesprochen. Möglich wären jedoch Bussen von bis zu 20'000 Franken.

Eine deutliche Verbesserung gibt es hingegen, was die Vergehen betrifft, also die gravierenderen Fälle: Dort werden heute in der Regel schärfere Strafen ausgesprochen also noch vor ein paar Jahren. In den meisten Fällen gibt es bedingte oder unbedingte Geldstrafen.

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Aber nicht nur der Haushund sondern auch Nutztiere leiden oft. - pixabay

Angesichts des möglichen Strafrahmens seien diese Sanktionen aber immer noch tief, schreibt die Stiftung. Sie stünden auch in keinem Verhältnis zum verursachten Tierleid. Darüber hinaus bleibe oft unberücksichtigt, dass bei Tierschutzdelikten, etwa an Nutztieren, regelmässig eine grosse Zahl von Tieren betroffen ist. Zudem würden viele Justizbehörden Tierschutzverstösse immer noch bagatellisieren.

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