Streit zwischen Ex-Chef und EFK um Offenlegung der Spenden-Prüfung

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Bern,

Kampf um Transparenz: Der ehemalige EFK-Chef Michel Huissoud fordert die Offenlegung von Abstimmungs- und Wahlspendendaten.

Update Schweiz
Michel Huissoud ist ehemaliger Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle. (Archivbild) - Keystone

Die Eidgenössische Finanzkontrolle will die Prüfberichte zu den Abstimmungs- und Wahlspenden nicht veröffentlichen. Der frühere EFK-Chef und heutige Journalist Michel Huissoud zieht seinen Antrag auf Offenlegung deshalb wohl weiter. Wer für eine Kampagne zu einer eidgenössischen Abstimmung oder für einen Wahlkampf über 50'000 Franken spendet, muss diese Finanzierung gegenüber der EFK offenlegen. Dies betrifft Personen ebenso wie politische Organisationen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) muss diese Angaben danach überprüfen. Doch gemäss einem Artikel von Huissoud im «Beobachter» gibt die EFK nur eine Liste der durchgeführten Kontrollen bekannt, nicht aber mögliche falsche Angaben. «Wenn die EFK Fehler festgestellt hat, dann muss man das auch wissen. Sonst lesen wir Zahlen, die nicht stimmen und das ist nicht das Ziel dieser Transparenzbestimmung», sagte Huissoud am Freitag gegenüber der SRF-Sendung «Heute Morgen».

EFK gegen Offenlegung der Dokumente

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz reichte der ehemalige EFK-Chef deshalb einen Antrag auf Zugang zu diesen Dokumenten ein. Doch die EFK verweigert die Veröffentlichung und Huissoud gelangte an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb). Dieser gab Anfang August dem heutigen Journalisten recht und empfahl der EFK, die Unterlagen freizugeben, wie dem Entscheid zu entnehmen ist, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Die EFK sieht das anders. «Unsere Auffassung ist, dass der rechtliche Rahmen es der EFK nicht erlaubt, die Dokumente herauszugeben.» Dies sagte EFK-Sprecher Thomas Brückner gegenüber SRF.

Die EFK strebe deshalb an, dass diese Frage vor Gericht geklärt werde. Huissoud selber schrieb im «Beobachter», er werde das Begehren bis zum Europäischen Gerichtshof in Strassburg verteidigen. «Weil unsere Demokratie es wert ist.»

Kommentare

User #6123 (nicht angemeldet)

Säuhäfeli - Säudeckeli!

User #6123 (nicht angemeldet)

Wozu haben wir die Bundesverfassung, wenn sich Amtspersonen nicht daran halten müssen? Wer sich nicht daran halt, ist eines Amtes nicht würdig!

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