SVP lanciert Referendum gegen Überbrückungsrente
Die SVP ist mit dem Parlamentsbeschluss nicht zufrieden. Die Politiker ergreifen somit das Referendum gegen die Überbrückungsrente.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SVP ergreift das Referendum gegen die Überbrückungsrente.
- Ein von ihr gebildetes Komitee geht gegen den Parlamentsbeschluss vor.
- Die Sammelfrist läuft bis zum 8. Oktober.
Exponenten der SVP ergreifen das Referendum gegen die Überbrückungsrente für ausgesteuerte Arbeitslose über 60.
Das von ihnen gebildete Komitee und nicht die Mutterpartei gegen den Parlamentsbeschluss vor. Dies sagten sie am Donnerstag vor den Medien. Die Sammelfrist läuft bis zum 8. Oktober.
Die SVP sei in den kommenden Wochen mit ihrem nächsten grossen Referendum, die Begrenzungsinitiative beschäftigt und bei etlichen Referenden gefordert. Dies erklärte Benjamin Fischer, Zürcher SVP-Präsident, Kantonsrat und Co-Präsident des Referendums-Komitees. Eigentlich wären die Verbände gefordert, diese würden aber offensichtlich schlafen, kritisierte Fischer vor den Bundeshausmedien in Bern.
SVP Referendum: «Nein zur Entlassungsrente»
Die Überbrückungsrente sei eigentlich eine «Entlassungsrente», erklärte der Zürcher Nationalrat Manuel Strupler (TG). Das Referendums-Komitee nennt sich denn auch «Nein zur Entlassungsrente». Seine sechs Co-Präsidien sind alle mit SVP-Vertretern besetzt.
Für die Unternehmen werde es einfacher, ältere Angestellte auf die Strasse zu stellen. Und diese durch billigere und jüngere Arbeitskräfte vorzugsweise aus der EU zu ersetzen, hielt Strupler fest. Es bleibe bei reiner Symbolbekämpfung, gegen die Altersarbeitslosigkeit werde nichts getan.
Monika Rüegger, Nationalrätin aus dem Kanton Obwalden, erklärte, die Überbrückungsrente sei in einer Hauruck-Übung verabschiedet worden. Verantwortungslos und unsolidarisch gegenüber den Jüngeren gerade in der Corona-Krise, sei sie ein neues Sozialwerk. Die Probleme der bestehenden Sozialwerke blieben dabei ungelöst.
Die SVP und die Begrenzungsinitiative
Die Erwerbsquote der über 55-Jährigen sei in der Schweiz hoch, aber auch die Langzeitarbeitslosigkeit diese Altersgruppe. Dies sagte Nationalrat Mike Egger (SG).
Sobald sich die Wirtschaft von den Folgen des Coronavirus erholt habe, werde sie nach den Entlassungen wieder Arbeitsplätze aufbauen. Dass die älteren Gekündigten dann ihre Stelle zurück erhalten, dürfe man füglich bezweifeln. Die Überbrückungsrente sei nicht als Hilfe für ältere Ausgesteuerte gedacht, sondern einfach dazu, die SVP-Begrenzungsinitiative zu torpedieren.
Ins gleiche Horn stiess Nationalrat Jean Luc Addor (VS). Die «schnell zusammen gebastelte» Vorlage sei nichts als Stimmenkauf bei der älteren Generation, damit diese die Begrenzungsinitiative ablehne.
Der Thurgauer Ständerat Jakob Stark machte geltend, die Überbrückungsrente torpediere die Fachkräfte-Initiative des Bundes nachgerade. Besser wäre es, bei der AHV Möglichkeiten eines Teilbezugs ab 60 zur Kompensation von Teilzeitarbeit zu schaffen. So könnten die Fachkräfte im Arbeitsmarkt gehalten werden und gleichzeitig in Würde in die Pension gehen.
Gegen den Mittelstand
Fischer hielt abschliessend fest, die «betrügerische» Vorlage verschleiere nur, dass das Parlament den Volkswillen bei der angenommenen Masseneinwanderungsinitiative notorisch missachte. Der lasche Inländervorrang habe nichts an der Verdrängung der Inländer im Arbeitsmarkt geändert. Dagegen helfe nur eine Steuerung der Zuwanderung, mithin also ein Ja zur SVP-Begrenzungsinitiative bei der eidgenössischen Abstimmung vom 27. September.
Die Überbrückungsrente schaffe noch mehr Staatsabhängige und sei ein Grossangriff auf den bürgerlichen Mittelstand. Die Vermögensgrenzen für die Übergangsrente bestraften nämlich all jene, die ein Arbeitsleben lang gespart hätten.
Die SVP ergriff das Referendum zwar nicht selbst, sie zeigte sich aber bereit, beim Unterschriftensammeln zu helfen. Die Überbrückungsrente wurde vom Parlament gegen die Stimmen der geschlossenen SVP in der Sommersession verabschiedet. Mit der Überbrückungsrente soll verhindert werden, dass ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 Jahren in die Sozialhilfe abrutschen.