Syrische Flüchtlinge machen Ferien in der Heimat
Da einige Regionen von Syrien mittlerweile ziemlich sicher sind, reisen vermehrt Flüchtlinge zu ihren Familien. Doch diese Ferienreisen sind eigentlich illegal.
Das Wichtigste in Kürze
- Syrische Flüchtlinge machen vermehrt Ferien in ihrem Heimatland.
- Doch dies ist eigentlich illegal und kann ihnen den Asylstatus kosten.
Syrische Kurden flüchten seit 2011 vor dem Krieg und dem Islamischen Staat. In der Schweiz gehört Syrien zusammen mit Afghanistan und Eritrea zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden.
Doch der IS ist nun besiegt, die autonome Region Kurdistan ist mittlerweile ziemlich sicher. Daher wollen einige Flüchtlinge wieder einmal ihre Verwandten sehen und reisen nach Syrien, wie die «Sonntagszeitung» berichtet.
In der Schweiz sind solche Ferienreisen aber verboten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann in solchen Fällen den Asylstatus entziehen. Dies geschah seit 2016 in zwölf Fällen.
In Einzelfällen erlaubt
Doch einigen Flüchtlingen wird die Reise in ihr Heimatland auch erlaubt. Dies etwa bei Krankheit oder Todesfällen von Verwandten.
Die Reisen werden aber oftmals nicht entdeckt, da die Grenzschützer in Syrien die Pässe nicht abstempeln.
Über eine allfällige Abschiebung würden die Kantone und nicht das SEM entscheiden. Momentan ist der Bürgerkrieg in Syrien noch nicht zu Ende. Deshalb kann auch kein Flüchtling abgeschoben werden.