Tessiner Polizeigesetz: Bundesgericht weist Beschwerde ab
Eine Beschwerde gegen das geänderte Tessiner Polizeigesetz ist vom Bundesgericht abgewiesen worden. Thema der Änderung sind präventive Ermittlungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Dezember 2018 hat der Tessiner Grosse Rat ein neues Polizeigesetz beschlossen.
- Nun hat das Bundesgericht eine Beschwerde dagegen abgewiesen.
- Im geänderten Text geht es um präventive Ermittlungen.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die vom Tessiner Grossen Rat am 10. Dezember 2018 beschlossene Änderung des kantonalen Polizeigesetzes abgewiesen. Die Änderung betrifft die Vorschriften über sogenannt präventive Ermittlungen, wie sie bereits in anderen Kantonen in Kraft sind.
Das Departement für Inneres, Justiz und Polizei sei erleichtert über den Entscheid, teilte es am Freitag mit.
Die Gesetzesänderung bilde die rechtliche Grundlage für Ermittlungsinstrumente, welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden hälfen, heisst es im Communiqué. Sie sei nötig, damit die Polizei «agieren» und nicht nur «reagieren» könne.