Der Fachstab Trockenheit beantragte ein generelles Wasserentnahmeverbot, das ab Freitag rechtsgültig sein könnte.Es betrifft vor allem Bäche und kleine Flüsse.
Von dem Wasserentnahmeverbot im Thurgau sind vor allem kleinere Flüsse und Bäche betroffen.
Von dem Wasserentnahmeverbot im Thurgau sind vor allem kleinere Flüsse und Bäche betroffen. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Trotz vereinzelter Niederschläge nahm die Wassermenge der Thurgauer Gewässer ab.
  • Deshalb beantragte der Fachstab Trockenheit ein Wasserentnahmeverbot.
  • Davon gibt es aber Ausnahmen: den Bodensee, der Rhein und weitere.
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Die neusten Messungen zeigten, dass die Wassermengen in den Gewässern trotz der Niederschläge der vergangenen Tage insgesamt deutlich abgenommen hätten, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Montag mit. In den nächsten Tagen seien keine länger anhaltenden Niederschläge zu erwarten.

Der Fachstab Trockenheit will deshalb ein generelles Wasserentnahmeverbot erlassen. Das Verbot soll ab der Publikation im Amtsblatt und damit ab kommendem Freitag gelten. Es gibt dabei allerdings grosse Ausnahmen: Den Bodensee, den Untersee, den Rhein und den Seerhein sowie das Grund- und Quellwasser.

Gemüsebauern betroffen

Damit geht es vor allem noch um kleinere Bäche und Flüsse. Das Verbot treffe vor allem Landwirte mit einer Konzession zur Entnahme von Wasser, erklärte Marco Baummann, Leiter Abteilung Wasserbau und Hydrometrie im kantonalen Amt für Umwelt gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Solche Verbote habe es bereits 2015, 2011, aber auch 2006 und 2003 gegeben.

Die Situation im Wald habe sich aber etwas entspannt, heisst es in der Mitteilung. Die Böden hätten durch die letzten Niederschläge Feuchtigkeit aufgenommen. Deshalb bleibt die Waldbrandgefahr vorläufig auf der Stufe zwei, die eine mässige Gefahr bedeutet.

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