Die Thurgauer Regierung spricht sich gegen ein Amtsenthebungsverfahren für Behördenmitglieder aus.
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Die Thurgauer Regierung äusserte Bedenken hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs von Amtsenthebungsverfahren und sprach sich daher gegen die Einführung dieses Instruments aus. - Keystone
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Die Thurgauer Regierung hat sich gegen die Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens von Behördenmitgliedern ausgesprochen. Eine missbräuchliche Verwendung dieses Instruments sei nicht auszuschliessen, so die Regierung in einer Antwort auf eine einfache Anfrage eines Kantonsrats.

Der Regierungsrat bezweifelt, dass ein durch die Bevölkerung ausgelöstes Amtsenthebungsverfahren geeignet ist, Mitglieder einer Exekutivbehörde zeitnah aus einem Amt zu entlassen. Dies schrieb die Thurgauer Regierung als Antwort auf eine einfache Anfrage von Grossrat Stefan Wolfer (SVP).

Die Regierung verwies auf rechtliche Hürden, ein Behördenmitglied während einer Krankheit zwangsweise des Amtes zu entheben. Schliesslich sei die Person von den Stimmberechtigen für vier Jahre gewählt worden.

Möglicher Missbrauch und mediale Einflüsse

«Die in letzter Zeit aufgetretenen Fälle haben zudem gezeigt, dass der mediale und öffentliche Druck bei länger andauernder Abwesenheit infolge Krankheit innert adäquater Frist zu einem vorzeitigen Rücktritt führt», schrieb die Regierung weiter.

Sei ein Behördenmitglied länger abwesend oder straffällig geworden, bestehe bereits die Möglichkeit, dieser Person Dossiers zu entziehen. Auch könnten Aufgaben auf andere Behördenmitglieder übertragen werden.

Zwar könne ein Mitglied einer Gemeindebehörde grundsätzlich nicht gegen seinen Willen zum Rücktritt gezwungen werden, so die Regierung weiter. Eine Nichtwiederwahl sei jedoch das «stärkste Instrument der Stimmberechtigen zur Korrektur nach einem möglichen Fehlverhalten oder einer länger andauernden Krankheit».

Einfluss auf Entscheidungsfindung

Die Regierung befürchtet weiter, dass die Möglichkeit eines Amtsenthebungsverfahrens die Arbeit von Behördenmitgliedern beeinflussen könnte. Insbesondere dann, wenn es um das Fällen von unpopulären Entscheidungen geht.

Zwei krankgeschriebene Behördenmitglieder in zwei Thurgauer Gemeinden hatten in den vergangenen Monaten zu intensiven Diskussionen in der Bevölkerung über den Umgang mit solchen Fällen geführt. Die «Thurgauer Zeitung» berichtete in mehreren Artikeln darüber.

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