Tötung eines achtjährigen Mädchens kommt vor Berner Obergericht

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Bern,

Im März wird das Berner Obergericht den Fall der getöteten Achtjährigen neu verhandeln.

Obergericht
Die Verhandlung vor dem Obergericht findet am 17. März statt. (Archivbild) - Keystone

Das Berner Obergericht befasst sich im März mit der Tötung eines achtjährigen Mädchens in Niederwangen. Die erstinstanzlich verurteilte Mutter hat stets ihre Unschuld beteuert.

Die Verhandlung vor dem Obergericht findet am 17. März statt. Das Urteil soll am 24. März verkündet werden, wie aus dem Verhandlungsplan des Gerichts hervorgeht. Zuerst hatten die Berner Tamedia-Zeitungen darüber berichtet.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte die Mutter im Juni 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt.

Beweisführung auf Indizien gestützt

Nach einem Indizienprozess sah es das Gericht für erwiesen an, dass die Frau ihre Tochter getötet hat. Mit Schuldspruch und Strafmass folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Unmittelbar nach der Urteilseröffnung hatte der Verteidiger den Weiterzug ans Obergericht angekündigt. «Das Gericht habe sich auf Indizien abgestützt, die er in seinem Plädoyer entkräftet habe», sagte er damals.

Spuren führen zur Mutter

Die Leiche des Mädchens war im Februar 2022 im Könizbergwald bei Bern entdeckt worden, unweit der Wohnung von Mutter und Tochter im Könizer Ortsteil Niederwangen.

Das Kind soll mit einem grossen Stein erschlagen worden sein. Am Stein fanden sich Blutanhaftungen und drei Haare des Opfers sowie eine DNA-Kontaktspur der Mutter.

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