Gegen ein Paar in Bern, das trotz Millionenvermögen hohe Steuerschulden angehäuft hat, wurde erhoben.
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Gegen ein vermögendes Paar in Bern wurde Betrugsanklage erhoben. (Symbolbild) - keystone

Ein in Bern wegen Betrugs angeklagtes Paar soll trotz Millionenvermögen in Liechtenstein namentlich Steuerschulden aufgehäuft und nicht abbezahlt haben. Selbst Teilbeträge versuchten sie nicht abzustottern. «Das hätte nichts gebracht», sagte der beschuldigte Rentner.

Das Geld hätte ohnehin nicht gereicht, um alles zu begleichen, führte der schmächtige Mittsiebziger vor dem Wirtschaftsstrafgericht aus. Darum habe es auch gar keinen Sinn gemacht, kleinere Beträge zu begleichen. Tatsächlich häuften sich in den vergangenen Jahren nach Pfändungen Verlustscheine in der Höhe von gut 16 Millionen Franken an.

Lügenkonstrukt zur Vermögensverschleierung

Aus den meist vagen Aussagen des Beschuldigten liess sich am Montag schliessen, dass der Mann vor Jahren von ihm erhobene Steuern wohl als zu hoch empfunden hatte. Von da ab begannen sich die Steuerschulden zu türmen, wie der Beschuldigte mit einer Handbewegung andeutet. Seit 25 Jahren trage er diese Geschichte nun mit sich herum.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Paar vor, die Behörden jahrelang mit einem Lügenkonstrukt hinters Licht geführt zu haben. Sie hätten ihr wahres Vermögen verheimlicht. Auf einer Liechtensteiner Bank hätten die beiden weit über drei Millionen Franken vor den Schweizer Behörden versteckt.

Den für die Pfändungen zuständigen Behörden hätten sie angegeben, über kein pfändbares Vermögen oder künftiges Einkommen zu verfügen. Die beiden hätten sich auch scheiden lassen, um den Behörden Dinge leichter verheimlichen zu können, so die Anklage.

Sozialhilfe trotz Millionenvermögen

Weiter soll das Paar versucht haben, Verlustscheine in Millionenhöhe für ein paar Tausend Franken, weit unter Wert, zurückzukaufen. Nach mehreren Versuchen stieg der Kanton Bern 2019 auf ein Angebot ein. «Besser als nichts», sagte sich der damals beim Kanton Bern für den Deal zuständige Beamte, der vor Gericht als Zeuge aussagte.

Das Paar bezog auch Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen. «Bezogen, ja. Betrogen, nein», betonte der Angeschuldigte vor Gericht.

Was er sich denn gedacht habe, als er Ergänzungsleistung oder Sozialhilfe beantragt habe im Wissen um seine gut drei Millionen Franken bei einer Liechtensteiner Bank, wollte die Gerichtspräsidentin wissen? «Nicht viel», antwortete der Beschuldigte.

Unschuldsvermutung bis zum Urteil

Die mitangeklagte Frau betonte vor Gericht, sie habe mit den vorgeworfenen angeblichen Betrügereien nichts zu tun gehabt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor gemeinsam mit ihrem Mann die Handlungen begangen und ihn unterstützt zu haben.

Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei am Wohnort der beiden teure Autos, Pelzmäntel, Luxushandtaschen, Weine, Uhren und andere Wertgegenstände. Für die beiden Beschuldigten gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.

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