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Übergriffiger Arzt in Zürich bekommt lebenslanges Berufsverbot

Victoria Lange
Victoria Lange

Zürich,

Ein Arzt hat eine kaum 18-jährige Frau, die mit Erkältungssymptomen zu ihm kam, im Intimbereich befingert. Das Bezirksgericht Zürich hat ihn nun verurteilt.

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Ein übergriffiger Arzt aus Zürich bekam ein lebenslanges Tätigkeitsverbot. Er hatte eine Patientin mit Erkältungssymptomen anal und vaginal befingert. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arzt bekam wegen Schändung einer Patientin ein lebenslanges Tätigkeitsverbot.
  • Der Mediziner hatte die 18-Jährige mit Erkältungssymptomen anal und vaginal «untersucht».

Ein in einer Gemeindepraxis tätiger Arzt soll eine knapp 18-jährige Frau mit Erkältungssymptomen anal und vaginal untersucht haben. Der Mediziner sei laut «NZZ» für eine Kollegin eingesprungen, welche die junge Patientin normalerweise behandelte.

Die Frau soll dem Arzt bei einem Patientengespräch von ihren regelmässigen Bauchbeschwerden erzählt haben. Der Mediziner habe sich daraufhin für eine rektale Untersuchung entschieden – die Patientin gab ihre Einwilligung.

Allerdings ertastete er danach auch das Innere der Vagina der jungen Frau. Diesen Teil der «Untersuchung» hatte der Arzt in seiner ausführlich abgefassten Krankengeschichte nicht erwähnt.

Lebenslanges Tätigkeitsverbot wegen Schändung

Der Beschuldigte musste sich nun vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Allerdings verweigerte er während der Anhörung jegliche Aussagen. Die Staatsanwältin erhebt Anklage wegen Schändung oder eventualiter der Ausnützung einer Notlage. Zudem fordert sie eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie ein fünfjähriges Tätigkeitsverbot.

«Die Untersuchung der Vagina war eine Schändung», zitiert die «NZZ» den Gerichtsvorsitzenden. Die anale Untersuchung sei es nicht gewesen. Das Bezirksgericht hat den Arzt wegen Schändung für schuldig befunden, reduzierte die bedingte Freiheitsstrafe jedoch auf 22 Monate.

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Der Arzt bekam eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot. - Pexels

Weiter bekam der Mediziner ein lebenslanges Tätigkeitsverbot. Die Staatsanwältin hatte beim betreffenden Gesetz übersehen, dass laut einer Revision vom 1. Januar 2019 für eine Schändung im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt zwingend das Höchstmass vorgesehen ist.

Seine Frau weiss gemäss Zeitung noch nichts von dem Gerichtsverfahren.

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