Ueli Maurers Sohn wollte Straftaten vor der Öffentlichkeit verbergen
Ueli Maurers Sohn wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Vergeblich versuchte er, den Prozess vor den Medien geheim zu halten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ueli Maurers Sohn wurde zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt.
- Trotz allen Bemühen seines Verteidigers, wurden die Delikte publik.
Wegen diversen Delikten musste sich einer von Ueli Maurers Söhnen vor Gericht verantworten. Vor rund drei Jahren sass der Mann alkoholisiert am Steuer und verursachte in der Folge einen Unfall. Die übrigen Straftaten wie etwa versuchte Erpressung und Diebstahl wollten Maurer und sein Anwalt nicht publik machen.
Wie der «Tages-Anzeiger» weiter berichtet, lehnten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Obergericht dieses Ansinnen ab. Es hätte der Strafprozessordnung widersprochen. Daraufhin hätte der Verteidiger des Beschuldigten vom Bezirksgericht Hinwil verlangt, die Öffentlichkeit inklusive Presse vom Prozess fernzuhalten.
Sein Argument: Die Medien interessierten sich für den Inhalt der Anklage nur, weil es sich beim Beschuldigten um den Sohn eines Bundesrats handle. So ordnete das Bezirksgericht an, die detaillierte Anklageschrift den Medienvertretern erst zu Beginn der Verhandlung abzugeben. Die allgemeine Öffentlichkeit würde ausgeschlossen.
Keine Sonderbehandlung für Ueli Maurers Sohn
Für den Verteidiger nicht genug. Beim Obergericht habe er gefordert, den Verhandlungstermin nicht im öffentlichen Sitzungskalender zu publizieren. Das Gericht solle erst zum Abschluss des Verfahrens eine Medienmitteilung verfassen, dabei aber weder Straftatbestände noch das Strafmass bekannt geben .
Laut Obergericht sei die Verwandtschaft mit einer prominenten Person aber kein Grund für «Sonderrechte oder Anspruch auf eine Sonderbehandlung». Der Verteidiger liess sich nicht unterkriegen, er reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde ein. Ueli Maurers Sohn stehe unter Dauerdruck. Ihm drohe der Verlust seiner Arbeitsstelle und die Resozialisierung werde dadurch «ungemein» erschwert.
Aber auch das Bundesgericht ging nicht darauf ein – das öffentliche Interesse sei zu gross. Als Beschuldigten müsse Maurers Sohn die mit einer öffentlichen Verhandlung verbundenen psychischen Belastungen und Konsequenzen hinnehmen. Einziger Trost: Wegen dem Persönlichkeitsschutz würden aber weder Vorname, Alter, Wohnort noch Fotos von ihm veröffentlicht.