Ukraine-Krieg: Bund will Flüchtlinge in Land-Kantonen unterbringen
In der Schweiz wird die Zuweisung der Flüchtlinge aus dem Ukraine-Krieg auf die Kantone optimiert. Die Städte sollen entlastet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Das SEM will, dass der Verteilschlüssel bei der Zuweisung von Ukraine-Flüchtlingen gilt.
- Städte sollen entlastet werden, ländliche Kantone müssen mehr Schutzsuchende aufnehmen.
- Gesuche um einen Kantonswechsel werden künftig nur ausnahmsweise bewilligt.
Das Staatsekretariat für Migration (SEM) will die Kantonszuweisungen von Ukraine-Flüchtlinge mit Schutzstatus S mit verschiedenen Massnahmen optimieren. So soll etwa der Verteilschlüssel bei der Zuweisung grundsätzlich wieder eingehalten werden, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstagabend.
In anderen Worten: Das SEM will die Flüchtlinge vermehrt auf die kleineren Kantone verteilen. Diese neue Regelung soll demnach auch gelten, wenn die Schutzsuchenden Verwandte in Stadt-Kantonen haben, aber nicht bei diesen wohnen können.
Weiter sollen Gesuche um Kantonswechsel künftig nur ausnahmsweise und in sehr gut begründeten Fällen bewilligt werden. Als Beispiele angeführt werden, wenn es etwa darum gehe, eine Kernfamilie zusammenzuführen. Oder wenn jemand eine weit entfernte Arbeitsstelle antreten muss.
Stadt-Kantone haben überproportional viele Geflüchtete aufgenommen
Der Grund für diese «Optimierungen»: Die bisherige Zuweisungspraxis im Ukraine-Krieg führte laut dem Sonderstab Asyl (Sonas) dazu, dass einige Stadt-Kantone überproportional viele Geflüchtete aufgenommen haben. Problematisch sei dies insbesondere aufgrund des bereits knappen Leerwohnungsbestands in einigen Städten.
Der Sonderstab hat deshalb entschieden, dass diejenigen Geflüchteten, die noch keinen Bezug zu Privat-Gastgebern haben, konsequent verteilt werden. So sollen bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen ausgeglichen werden können.
Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), die im Auftrag des SEM Gastfamilien während dem Ukraine-Krieg vermittelt, werde dies gemäss Verteilschlüssel tun.
Ukraine-Krieg: Besonders verletzliche Gruppen gemeinsam unterbringen
Der Verteilschlüssel soll weiter auch bei Personen wieder eingehalten werden, die angegeben haben, bereits über eine private Unterkunft zu verfügen. Gut begründete Zuweisungswünsche würden aber nach Möglichkeit berücksichtigt, so das SEM.
Besonders verletzliche Personen die als Gruppe eingereist sind, sollen wenn immer möglich auch gemeinsam untergebracht und betreut werden. Als Beispiel werden hier etwa Waisenkinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen genannt.
Für diese Personen werde die jeweils beste Lösung gesucht – unabhängig davon, ob dies im Einklang steht mit dem Verteilschlüssel. Ungleichgewichte würden über die Zeit ausgeglichen, heisst es in der Medienmitteilung.
Bis heute wurden über 30'000 Menschen, die vor dem Ukraine-Krieg in die Schweiz geflüchtet sind, vom Staatssekretariat für Migration registriert. Mehr als 25'000 Personen haben den S-Status erhalten und sind den Kantonen zugewiesen worden.