Uri muss an die Kraftwerke an der Reuss keine Ersatzenergie liefern

Keystone-SDA Regional
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Uri,

Der Kanton Uri bleibt von der Pflicht befreit, den Kraftwerksbetreibern an der Reuss Ersatzenergie zu liefern. Dies entschied das Bundesamt für Energie.

Wasserkraftwerk
Kanton Uri gewinnt im Streit um die Reusswasser-Umleitung. - keystone

Der Kanton Uri muss den Kraftwerksbetreibern an der Reuss keine Ersatzenergie liefern, obwohl Reusswasser in das Lucendro-Kraftwerk im Tessin umgeleitet wird. Dies hat gemäss einer Mitteilung der Standeskanzlei Uri vom Mittwoch das Bundesamt für Energie entschieden.

Im November 2024 einigten sich die Kantonsregierungen von Uri und Tessin für das Kraftwerk Lucendro auf eine neue Konzession. Dies wurde nötig, weil die alte Konzession ausgelaufen ist.

Das Kraftwerk Lucendro befindet sich in Airolo TI südlich des Gotthards. Es läuft mit Wasser, das natürlicherweise über die Reuss und durch den Kanton Uri fliessen würde, aber künstlich durch den Stausee Lucendro Richtung Süden ins Tessin umgeleitet wird.

Weniger Wasserfluss durch Umleitung

Durch die Reuss fliesst damit weniger Wasser. SBB, CKW, das Kraftwerk Göschenen, die Korporation Uri und das Elektrizitätswerk Ursern wurden bislang für das entgangene, zur Stromproduktion nutzbare Wasser mit Gratisenergie im Umfang von jährlich 6,6 Gigawattstunden im Wert von rund 700'000 Franken entschädigt. Sie forderten, dass sie diese Abgeltung auch unter der neuen Konzession erhalten.

Das Bundesamt für Energie habe die Forderung abgewiesen, teilte die Standeskanzlei Uri mit. Die Lucendro-Konzession sei nicht verlängert, sondern neu erteilt worden. Somit habe der Kanton Uri die umstrittenen Wassermengen nicht nochmals an die Unterlieger zu verleihen.

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