Vereinte Nationen: Schweizer Gesetzesentwurf sei zu unpräzise
Die Vereinten Nationen kritisieren die Gesetzesvorlage des Bundesrates zur Bekämpfung des Terrorismus. Sie sei zu unpräzise formuliert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Uno-Menschenrechtskommission kritisiert die Vorlage des Schweizer Antiterror-Gesetzes.
- Sie sei unpräzise formuliert, was willkürlichen Freiheitsentzügen Tür und Tor öffne.
Die Uno-Menschenrechtskommission kritisiert die Gesetzesvorlage des Bundesrates zur Bekämpfung des Terrorismus. Sie warnt in einem Brief an die Regierung vor dem geplanten Gesetz, das unpräzise formuliert sei; dies öffne willkürlichen Freiheitsentzügen Tür und Tor.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag den Eingang eines Briefes der Uno-Menschenrechtskommission.
Aus dem Schreiben betreffend das Bundesgesetz über «Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» hatte der «SonntagsBlick» berichtet. Der Gesetzesentwurf, der unter anderem eine Präventivhaft vorsieht, wird noch im Parlament beraten.
Vereinte Nationen: «Anwendung führt zu Verletzungen der Menschen- und Grundrechte»
Laut der EJPD-Sprecherin hat der Bundesrat einen der umstrittenen Punkte nicht vorgeschlagen. Dabei ging es um die sogenannte gesicherte Unterbringung für terroristische Gefährderinnen und Gefährder (GUG). Diese Massnahme sei vom Parlament eingebracht worden.
Laut «SonntagsBlick» befürchten die Uno-Sonderberichterstatter, dass «die Anwendung dieses Gesetzes zu erheblichen Verletzungen der Menschen- und Grundrechte führt». In der heutigen Form seien die geplanten Anti-Terror-Massnahmen weder mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar noch mit der Uno-Kinderrechtskonvention.
Bereits Mitte Mai kritisierte die Menschenrechtsbeauftragte des Europarates in einem Brief an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats die Vorlage. Diese entspreche in etlichen Punkten nicht den Menschenrechten.
Vereinte Nationen: Kritik an Hausarrest für 15-Jährige
Kritisiert wird insbesondere, dass bereits 15-Jährige unter Hausarrest gestellt werden könnten, dies widerspreche den Menschen- und den Kinderrechten. Auch die Möglichkeit, Massnahmen gegen Kinder ab zwölf Jahren erlassen zu können, stösst auf Widerspruch. So könne die Bundespolizei zudem ohne strafrechtliche Untersuchung Menschen als sogenannte Gefährder unter Hausarrest stellen, dabei sei Willkür möglich.
Der Ständerat hat die Vorlage bereits verabschiedet. Er hatte sich bei den Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus für härtere Strafen für Terroristen ausgesprochen als der Bundesrat.
In den Kernpunkten folgte er der Regierung. Für die Kontrolle von terroristischen Gefährdern soll die Polizei zusätzliche Instrumente erhalten. In der Sommersession wird der Nationalrat darüber befinden.