Verfahren gegen Gianni Infantino: Befangenheitsantrag wird abgelehnt
Schlappe für die Fifa und Gianni Infantino: Im Verfahren gegen den Fifa-Präsidenten verweigert das Bundesstrafgericht eine Aktieneinsicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen Gianni Infantino, Michael Lauber und eine dritte Person läuft ein Verfahren.
- In der Anklage geht es um dubiose Treffen der drei.
- Eine von der Fifa verlangte Aktieneinsicht lehnte das Bundesstrafgericht nun ab.
Der Fussball-Weltverband FIFA ist vor dem Schweizer Bundesstrafgericht mit Anträgen auf Akteneinsicht in einem Verfahren gegen seinen Präsidenten Gianni Infantino gescheitert. Auch das Ansinnen, Sonderstaatsanwalt Stefan Keller abzusetzen, wurde abgelehnt. Dies geht aus der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung der Beschwerdekammer des Gerichts vom 17. Dezember 2020 hervor.
Bei dem Verfahren gegen Infantino sowie den früheren Bundesanwalt Michael Lauber und eine dritte Person geht es um dubiose Treffen. Die drei trafen zusammen, während Lauber gegen die FIFA wegen Korruption ermittelte. Der Inhalt der Gespräche wurde aber nicht protokolliert.
Die FIFA hatte jetzt geltend gemacht, ihr Ruf werde durch die Anzeigen gegen Infantino und Lauber potenziell auch geschädigt. Deshalb verlangte sie Akteneinsicht. Keller lehnte das ab, weil der Weltverband in dem Verfahren nicht angeklagt sei. Die Beschwerdekammer stützte diese Auffassung.
Gianni Infantino warf Keller Böswilligkeit und Diffamierung vor
Die FIFA und Keller waren im Dezember öffentlich aneinandergeraten. Keller teilte damals mit: Infantino habe sich bei der Nutzung eines Privatjets womöglich strafbar gemacht und empfahl der Bundesanwaltschaft die Prüfung von Ermittlungen.
Er sei dafür nicht zuständig. Die FIFA und Infantino warfen Keller Böswilligkeit und Diffamierung vor. Der Vorstoss zeige, dass Keller voreingenommen sei.